Feueralarm (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 30.07.2008, 12:59 (vor 5757 Tagen) @ mr

Hallo "mr",

ja gibt es. Es sind für die Beschaffung auch Mittel der SchwbAV möglich. Man kann sich hier u.a. bei den technischen Beratern des IA, Feuerwehr oder auch BG oder entsprechenden Fachgeschäften beraten lassen.

Es ist aber auch sinnvoll, jeweils bestimmte Personen mit der Aufgabe zu betrauen gehörlose Koll. im Alarmfall über diesen zu informieren, eben dass sie nicht vergessen werden.

Bei Einsatz tech. Systeme ist zu beachten, sind diese Koll. i.d.R. stets an einem bestimmten Arbeitsplatz oder sind sie ggf. im Betrieb unterwegs und bedürfen daher "mobiler Alarmsysteme".

Wir hatten uns in meinem Betrieb darauf verständigt, dass mehrere Koll. im direkten Arbeitsumfeld damit beauftrag wurden im Alarmfall diese Koll. zu informieren und somit sicher zu stellen, dass sie nicht vergessen wird.

So müssen auch besondere Regelungen für den Alarmfall getroffen werden bezgl. mobilitätseingeschränkter Koll. und auch Rollstuhlfahrer. So muss auch stets geprüft werden, ob z.B. Rettungsstühle (Evac Chair) angeschafft und mehrere Koll. in die Anwendung eingewiesen werden müssen. Auch hierfür sind Mittel der SchwbAV möglich.


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