Hallo Thomas B.,
erst einmal der Hinweis, wir sind eigentlich ein Forum für Schwerbehindertenvertretungen / BR usw. Siehe auch Hinweis im Kopf der Seite.
Deine Mutter müsste/sollte hier sich eigentlich an die SchwbV/BR des Betriebes mit ihrer Frage wenden. Ich denke es gibt beides möglicher weise nicht, daher hier die Antwort.
» Sie hat eine 50%ige Behinderung nach § 48 Abs. 1 SGB X
§ 48 Abs. 1 >>>> Hat mit diesem hier nichts zu tun.
» Ist das Zulässig>
JA!!, auch Schwerbehinderte können versetzt werden. Auch an Arbeitsorte welche 40 Km entfernt liegen.
» 40 km von ihrem jetzigen Wohn-, und Arbeitsplatz entfernt.
Ich muss leider auch anmerken, dass heute sehr viele Arbeitnehmer auch schwerbehinderte Arbeitnehmer leider einen deutlich weiteren Weg zur Arbeit haben. Ich selbst hatte schwerbehinderte Koll. welche nur an Wochenenden zu ihrer Familie heim fahren konnten. Da Wohnort und Arbeitsort > 300 Km entfernt waren.
Ob diese Versetzung vielleicht aus anderen Gründen rechtlich anfechtbar ist, kann man leider ohne Kenntnis aller Fakten incl. Inhalt der ArbV nicht sagen. Hier könnte ggf. ein BR oder auch SchwbV vor Ort Auskünfte geben.