Das erste Gespräch (Allgemeines)

Tschoo, Stuttgart, Tuesday, 12.08.2008, 13:42 (vor 6646 Tagen)

Hallo liebe Forenteilnehmer,

folgender Sachverhalt:

BRV : Betriebstratsvorsitzende
POOL: Kolleginen alte Abteilung (4) von HEIDI
HEIDI: Kollegin um die es geht, keinen der Firma bekannten GdB
KATHI: Kollegin neue Abteilung von HEIDI

POOL, HEIDI, KATHI Sekretärinen/Referendinen


Akt 1:
Vor ca. einem dreiviertel Jahr, noch in altem Gebäude
POOL kommt auf BRV zu wegen hygienischer Probleme mit HEIDI (Geruch, Toilette usw.). POOL hat schon Krankheitsfälle.
BRV Informiert mich als SBV, wir ziehen Betriebsärztin dazu (habe noch andere
Gespräche, wegen Akt 2, wie handeln ...).
HEIDI hat offentsichtlich eine Behinderung (stark Kurzsichtig, wohl Magen-/ Darmprobleme, etwas eingeschränkt in Mototrik))
HEIDI hat aber keinen GdB, der der Firma bekannt ist.
Betriebasärztin sagt, Krankheitsfälle habe nichts mit HEIDI zu tun.
Wird nicht weiter verfolgt.

Akt 2: (zeitgleich zu Akt 1)
Umzug ins neue Gebäude steht bevor, POOL kommt auf Bauausschuss des BR zu, ist mit geplanter "Sitzverteilung" im neuen Gebäude nicht zufrieden.Ich bin auch im BR und hier u.a. im Bauausschuss (und Prävention).
Nach dem vorstellungen von POOL, bleibt alles beim alten, nur HEIDI soll ganz weit weg sitzen (am besten es wird noch eine Kämmerchen eingeplant).
--> Mobbing>
Ich beobachte HEIDI und Umgebung, führe aber kein Gespräch, weder mit HEIDI noch POOL.

Zwischenspiel:
Vor ca. 4 Monaten, inzwischen umgezogen.
POOL kommt auf BRV zu, wieder wegen HEIDI. BRV informiert mich, es gibt aber keine Aktivitäten wie bei Akt 1. Ich (als SBV und BR) kann leider nicht auf HEIDI eingehen, (wg. Umzug)

Laufende Akt:
KATHI kommt auf mich zu (alte Bekanntschaft). HEIDI ist seit 2 Wochen "probehalber" in die Abteilung von KATHI versetzt (probehalber, deswegen hat BR noch nix mitbekommen).
KATHI soll HEIDI einführen, damit HEIDI ihr Arbeiten abnehmen kann.
KATHI ist sozial engagiert, kommt aber trotzdem mit HEIDI arbeitsmässig nicht klar.
Zu den Körperlichen Problemen (die KATHI lockerer sieht als POOL), kommen geistige Probleme.
Nach längeren erörtern, hat es Ähnlichkeit mit Autismus -- einerseits "viel" Intelligenz vorhanden, aber teilweise Unfähigkeit, einfachste laufende Arbeiten (z.B. Reiseanträge) selbstständig zu erledigen, wie eine Praktikantin nach zwei Wochen. Selbstbewusstsein scheint gar keins vorhanden zu sein (Heide ist aber schon mindestens 10 Jahre in der Firma).
Andererseits lebt HEIDE bei KATHI richtig auf, erzählt auch mal was privates -- wobei die sozialen Kontakte und das Umfeld sehr indifferent, auf jeden Fall problemlastig rüberkommen (aber auch Mitglied in einem Chor)

Am Freitag werde ich mit HEIDI sprechen. KATHI ist nicht da (Schreibtisch HEIDI gegenüber), sie sitzten aber nicht in einem abgeschlossenem Büro, es ist zum Gang hin offen.

Meine erste Aufgabe wird es sein, HEIDI in SBV-Büro zu "locken", wobei ich aber als BR auftrete. (Oben erwähnt, HEIDI hat keinen bekannten GdB)

Ich setzte mich ihr gegenüber: "Hallo, HEIDI. Ich bin TSCHOO und als BR wollt ich mich mal erkundigen ... Um ungestört sprechen zu können, gehen wir doch in mein Büro ..."

* Habt ihr andere/bessere erste Worte
* Welche Fehler sollte auf jeden Fall vermeiden>
* Wie beginnt ich das persönliche Gespräch> (Als erstes frage ich immer, ob "Sie" oder duzen)
* Es wird nicht das erste Gespräch sein, erst muss eine Vertrauensbasis hergestellt
werden.
* Mein Ziel wird schon sein, einen GdB für sie zu bekommen, um dann eventuell Hilfen vom IA in Anspruch nehmen zu können (z.B. Lohnzuschuss für Unterstützung von KATHI oder anderen)

Gruß aus dem regnerischen Stuttgart,

Josef

Das erste Gespräch

hackenberger, Tuesday, 12.08.2008, 14:41 (vor 6646 Tagen) @ Tschoo

Hallo "Tschoo",

im Grundsatz liegt hier wohl folgender Sachverhalt vor:

Eine Kollegin hat Probleme mit einer anderen Kollegin. Beide sind wohl nicht schwerbehindert. Weder handelt es sich um offensichtliche Schwerbehinderungen noch liegen von einer der beiden Koll. entsprechende Bescheide auf Zuerkennung vor.

Auch der AG und auch die Betriebsärztin sehen offenbar Handlungsbedarfe. Auch sieht der BR/BV sich offenbar nicht/ nicht mehr in der Pflicht zu handeln. Die betroffene AN (POOL) möchte sich wohl auch nicht den AG wenden und diesen gem. § 84 um Abhilfe auffordern.

Soweit das Grundsätzliche so wie es sich für mich aus der Schilderung ergibt.

Nun zu Deinen Punkten:

» Vor ca. einem dreiviertel Jahr, noch in altem Gebäude
» POOL kommt auf BRV zu wegen hygienischer Probleme mit HEIDI (Geruch,
» Toilette usw.). POOL hat schon Krankheitsfälle.
» BRV Informiert mich als SBV, wir ziehen Betriebsärztin dazu (habe noch
» andere Gespräche
» Betriebasärztin sagt, Krankheitsfälle habe nichts mit HEIDI zu tun.
» Wird nicht weiter verfolgt.

Somit wäre hier erst einmal Stopp aller Maßnahmen, der SchwbV und eigentlich auch BR. Der BR könnte hier weiter handeln sofern POOL sich offiziell gem. § 85 an diesen wendet. Doch auch hier sehe ich erst einmal dann keine weiteren Handlungsmöglichkeiten, da ja der AG oder zu mindest die Betriebsärztin hier schon eingebunden war und wohl keine Handlungsnotwendigkeiten sah.


» Umzug ins neue Gebäude steht bevor, POOL kommt auf Bauausschuss des BR zu,
» ist mit geplanter "Sitzverteilung" im neuen Gebäude nicht zufrieden. Ich bin
» auch im BR und hier u.a. im Bauausschuss (und Prävention).
» Nach dem Vorstellungen von POOL, bleibt alles beim alten, nur HEIDI soll
» ganz weit weg sitzen (am besten es wird noch eine Kämmerchen eingeplant).

POOL hat hier keine besonderen Rechte auf eine bestimmte Raumzuweisung hinzuwirken. Sie ist AN wie die Koll. auch. Der BR ist für ALLE AN da und sollte dieses auch beachten.

» --> Mobbing>

Könnte darauf hinaus laufen. Daher sollten der BR und besonders auch die SchwbV darauf achten, hier nicht benutzt und mit hineingezogen zu werden.

POOL hat die Möglichkeiten des § 84 BetrVG. Sollte sie hier Handlungsbedarf sehen, so muss sie auch schon selbst aktiv werden. Sie kann sich dann auch mit ihren Anliegen an den AG bzw. an die dort (AG) zuständigen Stellen zu wenden.


» Ich beobachte HEIDI und Umgebung, führe aber kein Gespräch, weder mit
» HEIDI noch POOL.

Warum> Die Betriebsärztin und wohl auch AG und auch BR sehen hier keine Notwendigkeiten zu handeln. Warum dann Du als SchwbV. Wo im SGB IX ist hier für dieses Handeln die Grundlage>> Ich kenne diese Aufgabe aus § 95 nicht.


» POOL kommt auf BRV zu, wieder wegen HEIDI. BRV informiert mich, es gibt
» aber keine Aktivitäten wie bei Akt 1. Ich (als SBV und BR) kann leider
» nicht auf HEIDI eingehen, (wg. Umzug)

» KATHI kommt auf mich zu (alte Bekanntschaft). HEIDI ist seit 2 Wochen
» "probehalber" in die Abteilung von KATHI versetzt (probehalber, deswegen
» hat BR noch nix mitbekommen).
» KATHI soll HEIDI einführen, damit HEIDI ihr Arbeiten abnehmen kann.
» KATHI ist sozial engagiert, kommt aber trotzdem mit HEIDI arbeitsmässig
» nicht klar.
» Zu den Körperlichen Problemen (die KATHI lockerer sieht als POOL), kommen
» geistige Probleme.
» Nach längeren erörtern, hat es Ähnlichkeit mit Autismus -- einerseits
» "viel" Intelligenz vorhanden, aber teilweise Unfähigkeit, einfachste
» laufende Arbeiten (z.B. Reiseanträge) selbstständig zu erledigen, wie eine
» Praktikantin nach zwei Wochen. Selbstbewusstsein scheint gar keins
» vorhanden zu sein (Heide ist aber schon mindestens 10 Jahre in der
» Firma).
» Andererseits lebt HEIDE bei KATHI richtig auf, erzählt auch mal was
» privates -- wobei die sozialen Kontakte und das Umfeld sehr indifferent,
» auf jeden Fall problemlastig rüberkommen (aber auch Mitglied in einem
» Chor)

Es scheinen ja bei euch in der Firma eine ganze Mege Menschen zu geben, welche auch über medizinische und sonstige besondere Kenntnisse verfügen umd solche Einschätzungen abgeben zu können. Haben diese hier entsprechende fachliche Ausbildungen z.B. durch Studium>>

» Am Freitag werde ich mit HEIDI sprechen. KATHI ist nicht da (Schreibtisch
» HEIDI gegenüber), sie sitzten aber nicht in einem abgeschlossenem Büro, es
» ist zum Gang hin offen.

Warum> Die SchwbV ist nicht die "Polizei" des Btriebes. Sie ist nicht da um Probleme in der Zusammenarbeit verschiedener Koll. zu regeln. Dieses ist die Aufgabe des AG und ggf. kann der BR sofern er gem. § 85 beauftragt wird handeln. Das SGB IX, die Arbeitsgrundlage der SchwbV sieht hier Gleiches nicht vor. Es gibt im SGB IX keinen dem § 85 BetrVG vergleichbaren §§§.

» Meine erste Aufgabe wird es sein, HEIDI in SBV-Büro zu "locken", wobei ich
» aber als BR auftrete. (Oben erwähnt, HEIDI hat keinen bekannten GdB)

Du solltest Dich entscheiden bist Du BR oder SchwbV, gerade gegenüber den Koll. muss dieses im Auftreten ganz klar sein. Auch wenn man beide Mandate inne hat.

....."locken" könnte auch als in die "Falle locken" verstanden werden. Dieses würde dem Mandat der SchwbV großen Schaden zu fügen.

» Ich setzte mich ihr gegenüber: "Hallo, HEIDI. Ich bin TSCHOO und als BR
» wollt ich mich mal erkundigen ... Um ungestört sprechen zu können, gehen
» wir doch in mein Büro ..."
» * Habt ihr andere/bessere erste Worte
» * Welche Fehler sollte auf jeden Fall vermeiden>

Du solltest den AG und ggf. BR seine Aufgabe selbst machen lassen. Und dich voll auf die Aufgaben und Zuständigkeiten der SchwbV gem. SGB IX zurückziehen.

Hiernach könnte das einzige Ziel eines ggf. möglichen Gespräches sein, die Koll. (Heidi) auf die Aufgaben z.B. Unterstützung bei einer Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und die Rechte der Schwerbehinderten hinzuweisen.

Also, abschließend wieder den Hinweis auf ein bekanntes Sprichwort. "Schuster bleib bei Deinen Leisten".

Das erste Gespräch

Tschoo, Stuttgart, Friday, 15.08.2008, 09:06 (vor 6643 Tagen) @ hackenberger

Hey All!

Bin erst heute wieder am Platz.
Bernhard Hackenberger hat sich ausführlich mit meinem Post beschäftigt, deshalb will ich auch kurz darauf eingehen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind mir klar -- als SBV habe ich gar nix (könnte vielleicht etwas mit Prävention konstrurieren) --> "Benutze Suchfunktion).
Die gesundheitlichen/verhaltensmässigen Eigenschaften von HEIDI kenne ich nur von anderen und von meinen zufälligen Begegnungen.

Also muß ich ein (werden hoffentlich mehrere) Gespräch führen, um mich richtig zu informieren.

Grundsatz ist aber (aus Sucht), ich kann niemanden zur Therapie tragen, aber
ich war dann doch froh, dass mich jemand zum Problem angesprochen hat.

Als BR habe ich ein paar mehr Gesetzte hinter mir und ich hoffe die Hemmschwelle von HEIDI ist dann nicht so hoch.

So wie Stephan23 geantwortet hat, fühle ich mich aber verpflichtet etwas zu tun.

Gruß, Josef

Das erste Gespräch

Tschoo, Stuttgart, Friday, 15.08.2008, 09:12 (vor 6643 Tagen) @ Tschoo

... und immer vergesse ich was, manchmal ist besser, aber diesmal nicht,
vielleicht als Motivation.

In der alten Abteilung war HEIDI "abgeschrieben", in der neuen soll sie sich
einarbeiten und ich habe dort eine Kollegin, die die slebe Intention hat wie
ich, sie unterstützt mich also. Nur machen muss ich.

Erst mal noch einen schönen Tag -- und hier regnets schon wieder ...

Josef

Das erste Gespräch

Tschoo, Stuttgart, Friday, 15.08.2008, 15:49 (vor 6643 Tagen) @ Tschoo

Hey All!

Gespräch hat stattgefunden. Statt der (von mir angesetzten) Stunde, waren es dann zwei.
Schon im Aufzug "... endlich kann ich es mal jemanden sagen".

Viel Vorinformation wurde relativiert, habe jetzt ein ganz anderes Bild von HEIDI. Mein Eindruck war ausserdem, dass sie froh ist, einen Ansprechpartner zu haben, der nicht nur auf fachlicher Ebene (kann ich ja gar nicht) mit ihr redet, sondern auch
versucht das private Umfeld zu verstehen (was sich ja dann ins Arbeitsleben durchschlägt).

Quintesenz: Den "Neuanfang" werde ich bei Bedarf begleiten -- die neuen KollegInnen sollen/werden mit einbezogen, sie ist eben nicht ganz der Durchschnitt.

Für mich Quintesence: Wenn eine Person in irgendeiner Weise "auffällt", möglichst zeitnah reagieren -- den (versteckten) Vorwurf bekam ich schon zu hören, dass ich nicht schon vor einem dreiviertel Jahr reagiert hatte.

Wünsche euch allen ein schönes Wochenende (meine neuen privaten Probleme, haben sich gerade auch etwas relativiert --> Kurzes Telefonat),

Josef

Das erste Gespräch

hackenberger, Friday, 15.08.2008, 21:50 (vor 6643 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,

Glückwunsch :ok:, dass das Gespräch positiv verlaufen ist. Es besteht halt immer die Gefahr, dass es auch anders laufen kann. Ganz besonders wichtig ist die Tatsache, dass Du nun einen eigenen Eindruck hast der möglicher Weise von dem Eindruch welchen POOL vermittelt hat abweicht. Du schreibst ja weiter, dass doch einige Infomationen relativiert wurden, was auch sehr wichtig ist. Es zeigt, dass man mit einseitigen Informationen immer sehr vorsichtig sein muss und nicht ggf. voreilige, will dieses hier nicht unterstellen, (auch wenn es gut gemeint ist) Dritte hier die Betriebsärzttin einbindet. Man weis nie wie so etwas dann ausgehen kann.

Leider hast Du aber keine Aussage gemacht, unter welchem Hut Du nun aufgetreten bist, BR oder SchwbV. Du hast ja wohl beide Mandate, wenn ich Deine Beiträge richtig verstanden habe.

Auch hast Du keine Aussage gemacht, ob die Koll. (HEIDI) nun schwerbehindert ist bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen hat und nun einen Antrag stellen möchte und somit dann auch Klientel der SchwbV wäre.

Gerade dieses wäre aber für die Koll. hier wichtig um zu erkennen wer hier gehandelt hat.

Als BR ist man ja gem. BetrVG für alle AN zuständig, die SchwbV ist gem. SGB IX "nur" für einen Teil der Koll. zuständig.

Das erste Gespräch

Tschoo, Stuttgart, Monday, 18.08.2008, 10:00 (vor 6640 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,
Hallo SBV60,
Hallo auch an alle anderen Kollegen!


Insgesamt lässt sich meine Situation so beschreiben, wie SBV60 seine dargestellt hat.

Ich benutzte die Zitat-Funktion um fehlende Fragen noch zu beantworten.

» Ganz besonders wichtig
» ist die Tatsache, dass Du nun einen eigenen Eindruck hast der möglicher
» Weise von dem Eindruch welchen POOL vermittelt hat abweicht. Du schreibst
» ja weiter, dass doch einige Infomationen relativiert wurden, was auch sehr
» wichtig ist. Es zeigt, dass man mit einseitigen Informationen immer sehr
» vorsichtig sein muss und nicht ggf. voreilige ...

Wie SBV60 auch aus seiner Arbeit berichtet hat.

»
» Leider hast Du aber keine Aussage gemacht, unter welchem Hut Du nun
» aufgetreten bist, BR oder SchwbV.

Ich bin als BR aufgetreten, habe HEIDI von der Doppelfunktion erzählt.
Habe das Gespräch aber als SBV geführt, mir ihrem Einverständnis.

»
» Auch hast Du keine Aussage gemacht, ob die Koll. (HEIDI) nun
» schwerbehindert ist bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen hat und nun
» einen Antrag stellen möchte und somit dann auch Klientel der SchwbV wäre.

Wie bei SBV60 kam heraus, es besteht definitiv keine Schwerbehinderung. Eine
Behinderung wg. der Augen, und eben etwas langsamer im begreifen (wie bei vielen Menschen). Nur fällt dies eben "netten" Kollegen gerade bei ihr dann besonders auf. (Und sie versteckt sich hinter der Arbeit --> kapselt sich ab)

Gruß, Josef

Das erste Gespräch

Tschoo, Stuttgart, Friday, 22.08.2008, 11:38 (vor 6636 Tagen) @ Tschoo

Hey All!

Kurz noch eine letzte Meldung zum Fortgang zu HEIDI!

Das Gespräch letzte Woche hatte sie anscheinend sehr mitgenommen. Was ich aus der Abteilung hörte, war von mir nicht einzuordnen.

Im Laufe der Woche war ich mir dann doch sehr unsicher, ob meine Entscheidung richtig war.

Gestern hatte ich per Mail um ein Folgegespräch gebeten. Antwort kam sofort, JA!, ohne Wenn und Aber :-) .

Dieses Gespräch war jetzt gerade -- jetzt bin ich beruhigt, HEIDI ist auch happy (wg. Ansprechpartner ausserhalb fachlichen Belangen),

und ich kann ;-) :-D ins WE gehen,

Gruß, Josef

Das erste Gespräch

SBV60, Saturday, 23.08.2008, 10:30 (vor 6635 Tagen) @ Tschoo

Glückwunsch, Josef!
Es ist immer besser, die Menschen direkt anzusprechen - wie Du jetzt siehst, wird es auch gar nicht so negativ angenommen wie man wieder befürchtet.
Bleib dran.

Gruß und schönes Wochenende!
SBV60

Das erste Gespräch

Stephan23, Tuesday, 12.08.2008, 16:46 (vor 6646 Tagen) @ Tschoo

Hallo zusammen,

da ich noch sehr neu im Amt bin, habe ich wenig Ahnung von allen Paragraphen und Vorschriften, aber gefühlsmäßig würde ich auch versuchen zu helfen.

Die meisten AG sind nicht versessen darauf schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen oder "zu schaffen". Wer soll den betroffenen also helfen und sie unterstützen eine mögliche Behinderung zu erkennen und feststellen zu lassen>

Ohne HEIDE oder HEIDI zu kennen, würde ich ihr vorsichtig von den Beschwerden berichten und sollten es deutliche Anzeichen für eine Behinderung geben, ihr vorsichtig zu einem Arztbesuch raten. Oftmals sehen die Betroffenen ihre Probleme selbst nicht oder haben sich so daran gewöhnt, dass sie einen Schubser von Außen brauchen.

Melde Dich doch nochmal wie´s weitergeht - und viel Erfolg !!!

--
schönen Gruß

Stephan23

Das erste Gespräch

SBV60, Saturday, 16.08.2008, 13:52 (vor 6642 Tagen) @ Tschoo

Hallo Tschoo,
ich hatte ein ähnliches Problem vor etwa 6 Wochen: Kollegin ist extrem langsam in alem, was sie tut, wie sie sich bewegt, auch in der Reaktionsfähigkeit beim Sprechen usw. Ich dachte, sie müsste SICHER schwerbehindert sein - war sie aber nicht. Dann habe ich den PR befragt, ob die was wüßten, die sagten mir, sie hätten sie schon mal angesprochen, sie sei nicht schwerbehindert. Das konnte ich dann irgendwann nicht mehr glauben, und das gerade jetzt, wo es bei unseren Umstrukturierungsmaßnahmen extrem wichtig ist, die Rechte nach dem SGB IX gelted zu machen. Also sprach ich sie an, sagte Ihr, dass ich nicht vorhätte, sie in irgend einer weise zu kritisieren oder gar zu beleidigen, dass mir aber aufgefalen sei, dass sie anders als andere Kollegen ist und dass ich mich frage, ob das durch (versteckte>) Schlaganfälle oder so etwas ausglöst weorden sein kann. Ich wies noch darauf hin, dass Betroffene diese Veränderungen eben NICHT immer selbst bemerken und dass ich deshalb aus Sorge um sie frage.
Überraschung:Sie sagte mir, dass sie seit Geburt Schwierigkeiten nur der Motorik habe, diese seien aber nicht so gravierend, dass sie einen Antrag stellen könne.
Das Gespräch war am Anfang für mich extrem problematisch, aber zum Schluß war ich froh, das ich es geführt habe. Sie weiß jetzt, dass ich für Sie da bin, wenn sie mal einen Antrag stellen möchte, sie weiß, dass sich ihre Kollegen nur Sorgen machen, ohne das irgendjemand mit dem Finger auf sie zeigt. Und ich weiß endlich, was wirklich los ist mit ihr.

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