Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit? (Allgemeines)

Nicole K., Wednesday, 13.08.2008, 15:54 (vor 6645 Tagen)

Hallo,

ich habe brav alle Einträge zum Thema Barrierefreiheit durchgesehen, die ich finden konnte, aber eine Fragestellung in meiner Richtung hat es anscheinend noch nicht gegeben. Deswegen möchte ich meinen Sachverhalt mal hier anbringen:

Unser Unternehmen plant zurzeit den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Natürlich ist uns als GSBV sehr daran gelegen, dass bei diesem Neubau auch Barrierefreiheit eine maßgebliche Rolle spielt, auch wenn es für die Firma keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt (kein öffentlicher Dienst). Dazu möchte ich sagen, dass im Unternehmen keine schwer gehbehinderten, blinden oder tauben Menschen beschäftigt sind - aber schließlich kann ja jeder mal kurzzeitig krankheitsbedingt in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt sein. Und außerdem kommen ja auch Kunden, Besucher und Dienstleister ins Haus. Deshalb möchte die GSBV Aspekte zusammenstellen, die im Rahmen der Neubauplanung bitte, bitte zumindest angedacht und ggf. im Gespräch mit der GSBV weiter erörtert werden sollten.

Diese Aufstellung enthält allerdings bisher nur folgende Punkte (Kurzfassung): "Eingänge/Ausgänge auch für Gehbehinderte problemlos erreichbar anlegen und problemlos passierbar machen", "Behinderten-WC's" und "Fahrstuhl".
Ganz sicher gibt es noch viele andere Aspekte, die uns bis jetzt einfach nicht eingefallen sind. Deshalb hier meine Bitte an Euch: fällt jemandem noch ein Punkt ein, der sinnvollerweise aufgeführt werden sollte> Hat jemand womöglich schonmal den AG in ähnlicher Angelegenheit beraten> Ich würde mich sehr über Vorschläge freuen!

Viele Grüße
Nicole

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

hackenberger, Wednesday, 13.08.2008, 19:29 (vor 6645 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

hier ist es nicht so einfach, die optimale Antwort zu geben. Auf einige Punkte hast Du ja schon hingewiesen. Nun kommt es darauf an, welche Art von Kundenkontakten/ -besuchen habt ihr. Welche Baumaßnahme ist genau geplant.

Wichtig ist es hier auch auf das Thema „Barrierefreiheit auch für stark Sehbehinderte/ Blinde“ zu schaffen. Also Fahrstühle mit entsprechender Blindentastatur, Markierung der Treppenabsätze, Elektrische Türöffner usw.

Du siehst es sind noch einige Punkte. Ich füge hier einmal einige Links bei. "Barrierefreies Bauen & Wohnen" und die "Checkliste für barrierefreies Bauen"

Aber auch wir hatten dieses Thema schon. Nutze doch bitte einmal den Suchbegriff "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=%22Barrierefreies+Bauen%22]Barrierefreies Bauen[/link]", dann findest Du die Beiträge. Auch einmal mit diesem Suchbegriff google ([link=http://www.google.com/search>as_q=Barrierefreies+Bauen&hl=de&rls=com.microsoft%3Aen-US&num=100&btnG=Google-Suche&as_epq=&as_oq=&as_eq=&lr=&cr=&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=&as_rights=&safe=images]www.google.de[/link])

Du kannst dich aber auch an den technischen Berater des IA mit der Bitte um Unterstützung wenden.

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

Ede vom Bayerwald, Thursday, 14.08.2008, 07:10 (vor 6644 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

Ist dir das Bundesgleichstellungsgesetz von, wenn ich mich nicht irre 2003 bekannt> Und ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, eventuell gibt es da auch ein Landesgleichstellungsgesetz (ist zumindest in Bayern so).

Unter Umständen kannst du hieraus Punkte finden, mit denen du deinen AG ermutigen kannst, doch etwas für Barrierefreiheit im neuen Verwaltungsgebäude zu tun.

Also wenn es um Barrierefreiheit geht, so steht da einiges drinn, was z.B. auf Gastronomiebetriebe anzuwenden ist, sogar schon dann, wenn die nur kleinere Renovierungen durchführen (also schon deutlich mehr als nur den Pinsel in die Hand nehmen!) Also so in dem Bereich, der der Öffentlichkeit und "Parteiverkehr" allgemein zugänglich ist.

Gruß Ede

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

Nicole K., Thursday, 14.08.2008, 11:03 (vor 6644 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für Deine rasche Antwort! Zwar hatte ich mit den eingefügten Links ein bisschen zu kämpfen, aber ich habe am Ende alles gefunden, was du mir empfehlen wolltest, glaube ich. Und auch wenn's dabei hauptsächlich um Wohnungsbau geht, konnte ich doch auf jeden Fall interessante Informationen daraus mitnehmen! Wie Du auch vorgeschlagen hast, werde ich wahrscheinlich einen Gesprächstermin mit IA abstimmen. Danke nochmal!

Gruß
Nicole

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

Nicole K., Thursday, 14.08.2008, 11:23 (vor 6644 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

danke für Deinen Tipp mit dem BGG. Das BGG NRW hatte ich mir auch schon besorgt, aber ich werde es jetzt nochmal sehr viel aufmerksamer durchsehen. Außerdem auch das BGG Bund, um auch daraus womöglich Anregungen ziehen zu können. Noch etwas zum BGG NRW: es enthält keine detaillierten, branchenspezifischen Vorgaben, wie es anscheinend in dem von dir erwähnten BGG Bayern vorkommt. Die Texte sind eher ganz weitläufig, allgmeingültig. "Leider" oder "zum Glück"> Wer weiß... Mal sehen, was sich daraus machen lässt. Ich werde versuchen, konkrete Anregungen aus den Gesetzestexten zu filtern und außerdem wahrscheinlich ein Gespräch mit dem IA suchen. Vielen Dank!

Gruß
Nicole

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

Tschoo, Stuttgart, Friday, 15.08.2008, 09:41 (vor 6643 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

auch wir sind jetzt in einem Neubau -- kleine Anekdote am Rande, aber ärgerlich
--> wir haben ein Behinderten-WC, wunderschön ausgestattet, sogar mit Notruf zum Pförtner, würde sagen nach Plänen aus Privathaus, Badezimmer, nur Badewanne fehlt.
Der Nachteil, der Raum ist nicht abschliessbar -- und jetzt kriege das mal im Nachhinnein durch die Verwaltung ...

Gruß Josef und viel Spass bei der Planungsunterstützung

Neubau Verwaltungsgebäude - Barrierefreiheit?

hackenberger, Friday, 15.08.2008, 09:57 (vor 6643 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,

» Der Nachteil, der Raum ist nicht abschliessbar -- und jetzt kriege das mal im Nachhinnein durch die Verwaltung ...
Dieses Thema sollte schnell lösbar sein. Es muss nur einmal eine Person (muss ja nicht zwangsläufig eine schwerbehinderte sein) auf der Behindertentoilette überrascht werden.

PS: Auch wir hatten zeitweise (bis zum Umbau/ tech. Erweiterung) eine vergleichbare Situation. Betroffener Koll. der auf Grund der Behinderung die "normale" Verriegelung nicht nutzen konnte. Vorübergehende Lösung, es ging immer ein zweiter Koll. mit der die Tür schloss. Diesen Zeit/ Kostenaufwand beflügelte den AG hier schnell die notwenige tech. Erweiterung zur Verriegelung zu einzubauen.

Positive Folge für den AG. Für die notwendigen Kosten für den Umbau „elektr. Verriegelung und Türöffnung konnten Mittel der SchwbAV in Anspruch genommen werden.

Kontextlinks:
Aktueller Stand beim barrierefreien Bauen 2008
Fachmesse für barrierefreies Bauen, Augsburg
[link=http://www.nullbarriere.de/bauordnung-nrw.htm>layout=nullbarriere]Bauliche Anlagen, Aufzüge (NRW)[/link]
www.nullbarriere.de

RSS-Feed dieser Diskussion