TVöD: Bewertung schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter (TVöD / TV-L)

hackenberger, Thursday, 14.08.2008, 12:10 (vor 5741 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Heinz,

dem ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Man kann für dieses Thema keine Schablone verwenden. Es sind hier vielmehr immer Einzelfallentscheidungen. Denn auch gleiche Behinderungen können unterschiedliche Aus-/Einwirkungen haben. Dieses sogar bei AN auf dem gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz.

Die Grundsätze, dass eine Schwerbehinderung nicht zum Nachteil führen darf ergeben sich aus den geltenden Gesetzen SGB IX und AGG. Herzu findet man dann auch entsprechendes in den jeweiligen Kommentaren zu diesen Gesetzen. Die Auslegung ist dann aber immer Fallbezogen.

Ansprechpartner wären hier eigentlich auch die Sozialpartner. Also für uns die Gewerkschaft. Sie müsste ja wissen, was sie hier wie gemeint hat. Denn diese haben ja den TVöD abgeschlossen.


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