Einigungsstelle (Seminare / Fortbildung)
Hallo Strammel,
» habe ich als SBV einen Rechtsanspruch darauf ein Seminar zum Thema
» Einigungsstelle zu besuchen>
Da sehe ich Probleme, da das Thema "Einigungsstelle" ein Thema aus dem § 76 BetrVG und somit des BR ist. Die Einigungsstelle ist ein Instrument Durchsetzung Betriebsvereinbarungen, also Zuständigkeit BR. Es handelt sich bei der Einigungsstelle auch NICHT um ein BR-Gremium. Daher sehe ich auch keinen Rechtsanspruch der SchwbV dort teil zu nehmen. Es sei denn der BR entsendet die VPSchwb als Fachexperten/Beisitzer.
Ich könnte einen Anspruch ggf. sehen, wenn eine Einigungsstelle aktuell anstehen würde auf welcher es um besondere Belange schwerbehinderter Koll. geht.
Anders könnte es sein, wenn es im Betrieb/ Unternehmen eine Regelung über die Bildung freiwilliger Einigungsstellen gibt und dort das beratende Teilnahmerecht der SchwbV enthalten wäre.