SBV als Lügner bezichtigt (AGG)

hackenberger, Wednesday, 03.09.2008, 15:46 (vor 5726 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

erts einmal willkommen hier im Forum, Du bist ja erstmalig dabei. :flower:

So nun zu Deinem Beitrag:

Hier kann man als Außenstehender keine Ratschläge geben. Man kann nur grundsätzlich Anmerkungen tätigen. Denn um Ratschläge geben zu können müsste man beide Seiten kennen, also beide Seiten vorher anhören.

Zum einen, kein AG kann einem AN den Kontakt mit den Mitarbeitervertretungen (BR/PR/SchwbV oder JAV) verbieten. Auch nicht umgekehrt, also den Kontakt der Mitarbeitervertretungen zu den AN. Dieses wären ganz klar Verstöße gegen geltendes Recht. Es würde auch den Sachverhalt der Mandatsbehinderung erfüllen, was rechtlich geahndet werden könnte.

Aus dem Beitrag kann man auch herauslesen, dass die Zusammenarbeit der Mitarbeitervertretungen (zumindest SchwbV) und AG nicht, wie in den jeweils geltenden Gesetzen gefordert, vertrauensvoll ist.

Aus langjähriger Erfahrung kann ich auch sagen, dass wenn es zwischen 2 Partnern nicht klappt es nie nur an einer Seite/ einem Partner liegt.

Es könnte sich hier auch den Eindruck ergeben, dass man ggf. zu spät hier versucht hat zu handeln zu vermitteln. Denn es ist hier ja wohl nicht ein Zustand zwischen Auszubildenden und Ausbilder der von heute auf morgen gekommen ist.

Weiter noch den Hinweis. Es ist gerichtlich durch entsprechende Rechtsprechung geklärt, dass Mitarbeitervertretung sich auch einen etwas raueren Ton / Umgang von Seiten des AG hinnehmen muss. Es dürfen aber auch von Seiten des AG hier gewisse rechtliche Grenzen nicht verletzt werden. Einen Mitarbeitervertreter als "Lügner" zu bezeichnen ggf. auch noch öffentl. ist ehrverletzend, nicht hingegen die Aussage, "dieses glaube ich nicht" oder ich denke "sie sagen hier nicht die Wahrheit".

Es geht aus dem Beitrag leider nicht hervor, ob der BR/PR hier auch "ungeschicktes Handel" auf Seiten des AG und des Ausbilders sieht. Ob er also hier die Sicht der SchwbV unterstützen kann bzw. vermitteln kann.

Letztlich auch noch die Feststellung "sich einzumischen" sofern erforderlich und berechtigt gehört zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretungen. Aber bitte nicht nur einseitig und "vorgefärbt". Man muss ggf. auch einmal mit Betroffenen (AN) klare Worte sprechen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion