Nachtarbeit (Allgemeines)

weepee, Wednesday, 10.09.2008, 22:11 (vor 6617 Tagen) @ Fahne

» Hallo menschen,
» wollte mal fragen, ob es von euch auch so gesehen wird, dass - durch BAG
» urteil vom 21.11.06 Az.: 9 AZR 176/06 in zusammenhang mit der neufassung
» des arbeitszeitgesetzes (ab1.04- bereitschaftsdienst ist arbeitszeit...)-
» es nun richtig ist, dass nachtarbeit vom SB-mensch nicht zu leisten ist,
» wenn die mehrarbeit in die nacht fällt....
» für antworten bedanke ich mich ganz herzlich.
» mfg Fahne

Hallo,
meiner Ansicht nach ändert das zitierte Urteil GAR NICHTS an der Aussage, dass sbM von Mehrarbeit zu befreien sind. Dabei spielt es keine Rolle, wann diese Mehrarbeit stattfinden soll (Tag oder Nacht oder WE). Das Urteil zielt darauf ab, dass BEREITSCHAFT als Arbeit zählt ganz unbesehen dessen, wann diese Bereitschaft stattfindet.

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Liebe Grüße WeePee


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