Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

utausch, Thursday, 11.09.2008, 15:01 (vor 6614 Tagen)

Hallo,
ich war bis vor kurzem einzige Vertrauensperson für mehrere Niederlassungen meines Konzerns und habe folgedessen automatisch das Amt des Gesamtschwerbehindertenvertreters ausgeübt, nun gibt es seit einem Betriebsübergang nach § 613a eine zweite SBV muss die GSBV nun neu gewählt werden>

Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Friday, 12.09.2008, 10:28 (vor 6613 Tagen) @ utausch

» Ich war bis vor kurzem einzige Vertrauensperson für mehrere Niederlassungen meines Konzerns und habe folgedessen automatisch das Amt des Gesamtschwerbehindertenvertreters ausgeübt, nun gibt es seit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB eine zweite SBV. Muss die GSBV nun neu gewählt werden>

JA, aber nicht gewählt! Die Gesamt-SBV wird bei zwei örtlichen Vertrauenspersonen wie hier einvernehmlich "bestimmt". Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los. Ein Wahlvorstand ist dazu nicht erforderlich, auch keine Stimmzettel (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO). Die Amtszeit der neuen Gesamt-SBV endet spätestens am 31.01.2011.

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