Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)
» Ich war bis vor kurzem einzige Vertrauensperson für mehrere Niederlassungen meines Konzerns und habe folgedessen automatisch das Amt des Gesamtschwerbehindertenvertreters ausgeübt, nun gibt es seit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB eine zweite SBV. Muss die GSBV nun neu gewählt werden>
JA, aber nicht gewählt! Die Gesamt-SBV wird bei zwei örtlichen Vertrauenspersonen wie hier einvernehmlich "bestimmt". Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los. Ein Wahlvorstand ist dazu nicht erforderlich, auch keine Stimmzettel (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO). Die Amtszeit der neuen Gesamt-SBV endet spätestens am 31.01.2011.