400-Euro-Kräfte (Allgemeines)
» Hallo,
»
» kleine Frage wegen großer Unsicherheit:
»
» 400-Euro-Kräfte schaffen ja nicht die wöchentliche 18-Stunden-
» Arbeitszeit. Abrufbare Teilzeitkräfte möglicherweise auch nicht
» (bei Nichtholung werden dort doch 10 Stunden pro Woche angesetzt).
» Im "Knittel" soll stehen, dass § 85 auch bei Arbeitskräften anzuwenden
» ist, die die 18-Stunden-Wochen-Regelung nicht erfüllen.
»
» Ist die SBV nun zuständig oder nicht>
»
» Gruß
» Birte:lookaround:
Hallo Birte,
die 18-Std.-Grenze des § 73 bezieht sich nur auf die Definition des Arbeitsplatzes und damit im wesentlichen auf die Berechnung der Abgabe. Die Zuständigkeit der SBV hat damit nix zu tun.
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang