Ende der Schwerbehinderteneigenschaft (Allgemeines)
Hallo liebe Kollegen,
leider hab ich über die SuFu nichts passendes gefunden, aber vielleicht hat jemand noch eine Idee zu einer Problemstellung.
Bei uns in einer Dienststelle ist ein Bayr. Beamter, der in der Heilbewährung ist und einen Bescheid über die Beendigung der SB-Eigenschaft zum 30.09.2008 erhalten hat. Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen.
Nun stellt sich die Frage, ob die 3-monatige Nachwirkung der SB gem §116 SGB IX auch für die Arbeitszeitverkürzung gem. § 12 Arbeitszeitverordn. des bayr. öffentlichen Dienstes gilt.
Das würde für ihn bedeuten, er könnte noch 3 Monate die kürzere Wochenarbeitszeit von 40 Stunden "geniessen".
Nachdem das Ende ja gem. § 116 auch für rechtskräftig gewordene Bescheide gilt, habe ich ihm geraten vorsorglich einen Widerspruch einzulegen.
Liege ich soweit mal richtig> Was meint ihr dazu>
Durch den Fürsorgeerlass in Bayern hätte er ja evtl. noch die Chance durch Widerspruchsverfahren für das Urlaubsjahr 2009 noch Zusatzurlaub zu erreichen, da in Bayern die großzügigere Jahresregelung angewandt wird.
Wenn die Nachwirkung auch für die Arbeitszeit gilt, dann sollte er auf jeden Fall versuchen das Verfahren schwebend zu halten.
Hab ich noch was vergessen in meiner Liste>
Danke für eure Gedanken hierzu.
Grüße
Marcus