Welchen Anwalt darf ich beauftragen und wer trägt die Kosten (Umgang mit BR / PR)

sedov, Wednesday, 24.09.2008, 20:16 (vor 6600 Tagen)

Hallo,

wenn ich einen Anwalt beauftragen möchte, da der PR der SBV droht, falsche Behauptungen aufstellt und sie massiv unter Druck setzen möchte, darf ich mir den Anwalt aussuchen oder muss ich z.B. einen über die Gewerkschaft nehmen> Muss ich die Kosten selbst tragen, da es ja um die Vertrauensperson geht und nicht um einen Mitarbeiter>
Ein Gespräch mit AG hilft nicht weiter.

Danke:flower:

Welchen Anwalt darf ich beauftragen und wer trägt die Kosten

hackenberger, Wednesday, 24.09.2008, 20:34 (vor 6600 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

schaue einmal in den § 96 (8), dort findest Du die Rechtsgrundlage.

Allerdings muss es sich um notwendige Kosten handeln, die zur pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Hieraus besteht auch die Pflicht, vor einer Hinzuziehung eines Anwaltes und Gerichtes und somit der hier anfallebnden Kosten, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Es muss kein Anwalt der Gewerkschaft sein. Die Gewerkschaft hat aber in der Regel SB welche BR / SchwbV beraten und unterstützen. Man könnte diese auch einmal bitte hier zu vermitteln um so Kosten zu vermeiden.

Den AG und auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten, auch nochmals bitten, auch in seinem Interesse (Kostenvermeidung) mit dem BR zu reden.

Eines ist leider auch zu bemerken. Handelt hier der gesamte BR einschließlich des BRV hier rechtswidrig gegen die Interessen der SchwbV und die SchwbV nimmt hier einen Anwalt um gegen den BR zu handeln, dürfte es zukünftig mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit noch schwerer werden. Daher würde ich alles versuchen um diesen Schritt zu vermeiden. Ggf. könnte ja auch die GSchwbV hier vermitteln.

Welchen Anwalt darf ich beauftragen und wer trägt die Kosten

sedov, Monday, 29.09.2008, 14:11 (vor 6595 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
Danke für die Antwort.
Hat mir wirklich weiter geholfen. Allein der Ausdruck vom § 96 und einigen sachlichen Notizen, wie zufällig an einer bestimmten Stelle liegengelassen
(;-) ), hat wahre Wunder gewirkt. Ich habe nun sogar eine schriftliche Entschuldigung vom PR bekommen.
Gruß sedov

Welchen Anwalt darf ich beauftragen und wer trägt die Kosten

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 25.09.2008, 10:45 (vor 6599 Tagen) @ sedov

Hallo Sedov,
ergänzend zu Benhards Ausführungen, die ich ausdrücklich unterstützte, hier noch ergänzende Tipps:

Die VP unterliegt in ihrer Tätigkeit keinen Weisungen (AG, AfA, IA). Auch Betriebs- oder Personalrat können keine Weisungen erteilen.

Behinderung ist jeder unzulässige Eingriff in die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung, der sie an der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Amtsgeschäfte hindert oder zumindest ihre Arbeit erschwert.
Ist dies bei dir der Fall>
Wenn Ja, dann….
….Beauftragt eine Schwerbehindertenvertretung in dieser Eigenschaft einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines fachgerichtlichen Beschlussverfahrens, so gelten für die Frage einer Erstattung der so entstandenen Rechtsanwaltskosten nach § 96 Abs. 8 Satz 1 dieselben Grundsätze, wie sie für Personalräte und Betriebsräte.
Das bedeutet im Einzelnen: Der Schwerbehindertenvertretung steht eine Teilrechtsfähigkeit zu, die sie in Beschlussverfahren, in denen es um die Durchsetzung, Klärung oder Wahrung ihrer rechtlichen Befugnisse geht, zum Abschluss eines Vertrages mit dem hinzugezogenen Rechtsanwalt befähigt.

Ein guter Anwalt wird dir sicherlich das notwendige Procedere erklären bzw. abnehmen, denn er hat Interesse an dem Fall und an der Übernahme der Kosten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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