Welchen Anwalt darf ich beauftragen und wer trägt die Kosten (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Wednesday, 24.09.2008, 20:34 (vor 6600 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

schaue einmal in den § 96 (8), dort findest Du die Rechtsgrundlage.

Allerdings muss es sich um notwendige Kosten handeln, die zur pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Hieraus besteht auch die Pflicht, vor einer Hinzuziehung eines Anwaltes und Gerichtes und somit der hier anfallebnden Kosten, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Es muss kein Anwalt der Gewerkschaft sein. Die Gewerkschaft hat aber in der Regel SB welche BR / SchwbV beraten und unterstützen. Man könnte diese auch einmal bitte hier zu vermitteln um so Kosten zu vermeiden.

Den AG und auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten, auch nochmals bitten, auch in seinem Interesse (Kostenvermeidung) mit dem BR zu reden.

Eines ist leider auch zu bemerken. Handelt hier der gesamte BR einschließlich des BRV hier rechtswidrig gegen die Interessen der SchwbV und die SchwbV nimmt hier einen Anwalt um gegen den BR zu handeln, dürfte es zukünftig mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit noch schwerer werden. Daher würde ich alles versuchen um diesen Schritt zu vermeiden. Ggf. könnte ja auch die GSchwbV hier vermitteln.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion