Gleichstellung Bekommen was nun (Gleichstellung)

Lichtenberg ⌂, Koblenz/ Rheinland- Pfalz, Friday, 26.09.2008, 12:19 (vor 5715 Tagen) @ gerdl

Hallo,

Du hast nun den besonderen Kündigungs- und Versetzungsschutz nach dem SGB IX. In allen Angelegenheiten die Dich betreffen, muss der AG nun auch die Schwerbehindertenvertretung einschalten. Du erhälst keine 5 Tage Sonderurlaub und kannst auch nicht früher in Rente gehen.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Mit besten Grüßen aus Koblenz

Lichtenberg


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