Gleichstellung Bekommen was nun (Gleichstellung)
Hallo,
Du hast nun den besonderen Kündigungs- und Versetzungsschutz nach dem SGB IX. In allen Angelegenheiten die Dich betreffen, muss der AG nun auch die Schwerbehindertenvertretung einschalten. Du erhälst keine 5 Tage Sonderurlaub und kannst auch nicht früher in Rente gehen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Mit besten Grüßen aus Koblenz
Lichtenberg