Re: Schulung Schwerbehindertenveertretung (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.01.2005, 10:32 (vor 7039 Tagen) @ Peter Bocklet

Hallo Peter,<br>
genau die Frage wurde bereits am 27.01.2004 beantwortet.
Wenn du ins suchfenster z.B. "schulung" eingibst, dann werden die alle
Beiträge dazu angezeigt.

Es ist zeitaufwendig für einen ehrenamtlichen viele Fragen 2 oder 3 mal
zu beantworten. Deshalb die Bitte: Erst Suchen - dann Fragen.
Gruß Hans-Peter<br><br>

Folgend aber trotzdem die Antwort auf deine Frage:

Der BR muss nicht zustimmen. Du brauchst keine Beschlussfassung vom BR.
Du gehst folgend vor: Du suchst dir ein Seminar aus und meldest dich an.
Dies zeigst du dann dem AG an (schreibst ihm ein paar Zeilen, in denen du
ihm dies mitteilst, dass du an dieser Schulungsmaßnahme teilnimmst unter
Beachtung der Rechtslage im SGB IX §96: (4) Die Vertrauenspersonen werden
von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder
der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer
Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der
Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die
Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende
Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme
an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
erforderlich sind.) Dies ist der Gesetzestext auf den du dich berufen
kannst. Wenn du trotzdem noch Probleme hast, wende dich an die
Gewerkschaft, die für deinen Betrieb zuständig ist.


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