Seminarteilnahme 1. Stellvertreter (Seminare / Fortbildung)

Erwin L., Monday, 13.10.2008, 09:55 (vor 5699 Tagen)

Hallo,

ich hätte da mal ne Frage bzgl. Seminarteilnahme des 1. Stellvertreters und wie ich dies geltend machen kann.

Meine erste Vertreterin möchte gerne zumindest das Grundlagenseminar mitmachen und fragte mich daher ob dies möglich sei. Ich sagte ihr das es einen rechtsanspruch nur für den ersten SBV gäbe. Habe dann aber gelesen das wenn die Vertretung zur ständigen Vertretung wird das auch sie dann zu den Seminaren kann. Was versteht man unter dieser ständigen Vertretung> Reicht es aus das meine Vertreterin wenn ich abwesend bin z. B. zu den BR-Sitzungen geht (durch Urlaub und Krankheit war dies nun 2 mal hintereinander so)>

Bei meinen Seminaren ist es ja so das ich selber entscheide zu welchen ich gehe und dies dann auch in der BR-Sitzung anspreche (Information - keine Beschlusssache). Kann ich bei der Seminarteilnahme der Vertreterin genauso vorgehen>

Wenn es keine Möglichkeit gibt die Vertretung zum Seminar zu schicken kann ich mir dann mit meiner Vertreterin während der Arbeitszeit Zeit nehmen um die Seminarinhalte zu besprechen oder gibt es etwas schriftl. wo alles wichtige für die Vertretung zusammengefast ist>

Ich bedanke mich jetzt schon für die eingehenden Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin


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