Richtlinie zum SGB/Innenministerium NRW 4.11.03 (Lektüre / Gesetze)

pacodecolonia, Friday, 24.10.2008, 10:44 (vor 5673 Tagen)

Liebe Kollegen,

ich werde nicht ganz schlau aus diesem Runderlass des Innenministeriums NRW, der Text widerspricht sich darin an ein paar Stellen selbst:

In der Einführung heißt es, die Richtlinie im öffentlichen Dienst im Land NRW beschlossen wurde, unter Allgemeines Punkt 1.2 ist nur noch von Dienststellen des Landes die Rede.

Ich arbeite in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin überfragt, ob die im Erlass genannten Erweiterungen des SGB9 meine SBV-Tätigkeit verbessern können.

Paco de Colonia


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