Darf er wählen Ja oder Nein (Wahlen)
Hallo Manfred,
» So was meint Ihr, darf er Wählen ja oder nein.
Nein! Es sei es liegt bis zum Wahltag ein positiver Feststellungsbescheid vor.
Anderst auch wenn es handelt sich um eine offensichtliche Schwerbehinderung (z.B. Oberschenkelamputation eines Beines oder Querschnitt/Rollstuhlfahrer) handelt.
Ist die Schwerbehinderung hingegen nicht offensichtlich, kommt eine Berücksichtigung ohne Schwerbehindertenausweis (oder einen Bescheid gemäß § 69 Abs. 2 SGB IX ab GdB 50 aufwärts) wegen der strengen Förmlichkeit des gesamten Wahlverfahrens nicht in Betracht. Auch der Behinderte, über dessen Gleichstellungsantrag am Wahltag noch nicht positiv entschieden ist, ist nicht wahlberechtigt.
Siehe auch Broschüre "Wahl der SchwbV" Pkt. 1.2 Seite 10