Hallo zusammen,
der Begriff Schwerbehinderte Ist mir schon lange etwas suspekt.
Als SBV habe ich jeden zu beraten, sobald der auch nur ernstfhaft überlegt, den ersten Antrag auf Anerkennung zu stellen, also so gesehen noch kein "Schwerbehinderter" ist, zumindest in den Augen der Kollegen.
Und im AGG wird durchgehende von Behinderung gesprochen, nicht von Schwerbehinderung. Wegen der man nicht ungleich behandelt werden darf.
Natürlich ist mir bekannt, dass ausschließlich die Schwerbehinderten und denen Gleichgestellte Wahlberechtigt sind und des SGB IX in der Regel auch diesen Personenkreis benennt.
Vom Gesetz her ist eigentlich alles in fast allen Situationen klar.
Ob es weise ist dem Gesetz in jeder Situation als SBV, AN oder AG buchstäblich zu folgen ist sicher diskutabel. Und ob es weise ist, die Menschen und Kollegen außen vor zu lassen, die weder SB noch Gleichgestellt sind erst recht.
Die Menschen mit offensichtlicher Behinderung sind einerseits wie SChwerbehinderte zu behandeln, benötigen aber doch den Ausweis, um in den Genuss der Dinge zu kommen wie Parkerlaubnis, "Kostenfreie" Nahverkehrsnutzung, Steuererleichterungen, Zusatzurlaub(je nach AG) usw. weil sie im deutschen Staat ja nicht Herz vorweisen müssen sondern Buchstaben auf Papier.
Wir als SBV sollten sicher unsere Grenze setzen bei "Menschen mit Behinderung" und denen, die von Behinderung bedroht sind, nicht erst bei Menschen mit Schwerbehinderung.
Wie gesagt, Gesetz ist was anderes als Herz und Buchstabe was anderes als Bedürfniss.
Also weise sein in der speziellen Situation!
Gruß Ede