Teilnahme an PR - Sitzung (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 30.10.2008, 17:33 (vor 5680 Tagen) @ Max

Hallo Max,

» Folgender Sachverhalt:
» Die nicht freigestellte Vertrauensperson war verhindert und sollte bei der
» PR - Sitzung durch das 1.Stellvertr. Mitglied vertreten werden.
Wieso war sie verhindert> Wenn sie im Dienst war und nicht durch einen anderen zeitgleichen Termin als VPSchwb verhindert war, hat der PR recht.

Die Wahrnehmung von "normalen" arbeitsvertraglichen Aufgaben stellt keine Behinderung dar, da die Mandatsarbeit Vorrang hat.

PS: Man könnte nur bei zukünftigen Sitzungsteilnahmen einmal daruf achten, dass der PR auch in eigenen Reihen so genau bei dem Thema "Ladung von Ersatzmitgliedern" handelt.


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