leistungsgewandelte Mitarbeiter (Allgemeines)

Ingrid Maria, Thursday, 06.11.2008, 10:02 (vor 6560 Tagen)

Hallo,
ich bin bisher ergebnislos auf der Suche nach einem Urteil zu leistungsgewandelten Mitarbeitern. Zu diesen Mitarbeitern(es handelt sich vorwiegen um ältere, langgediente Mitarbeiterinnen im Pflegebereich) ist bei uns eine Dienstvereinbarung im entstehen.Die Dienstvereinbarung soll es ermöglichen diese Mitarbeiterinnen in einen anderen Arbeitsbereich umzusetztzen und in niedrigere Gehaltsstufen einzugruppieren. Zum Beispiel eine langediente Krankenschwester im ambulanten Bereich als Arzthelferin zu vergüten.Wenn ein Mensch seine besten Jahre mit voller Leistung in der Firma verbracht hat und nach 30 oder 40 Jahren gesundheitliche Probleme bekomt kann die Firma dann tatsächlich so verfahren>
Für eine Hinweis zu entsprechende Urteile bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Ingrid Maria,
Vertrauensfrau

leistungsgewandelte Mitarbeiter

hackenberger, Thursday, 06.11.2008, 13:15 (vor 6560 Tagen) @ Ingrid Maria

Hallo Ingrid Maria,

eine negative Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses wie hier angedeutet, geht nach meiner bekannten Rechtskenntnis NUR per Änderungskündigung. Der AG kann also nicht einfach mit dem PR/ BR per Vereinbarung beschließen wir setzen AN auf Arbeitsplätze um auf welchen sie eine geringere Bezahlung erhalten.

Man sollte den AG hier auch darauf hinweisen, dass er bei behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen/ -minderungen Mittel der SchwbAV als Ausgleich in Anspruch nehmen kann. Im Zusammenspiel mit einer behinderungsgerechten Ausstattung/ Umgestaltung des Arbeitsplatzes/ -umfeldes (§ 81 (4)) erübrigen sich dann ggf. die ganzen geplanten Maßnahmen.

Also nicht einfach per DV/ BV.

Sollten hier Schwerbehinderte betroffen sein, so hätte der AG vorher den § 84 (1) zu beachten und anzuwenden. Weiter ist bei Änderungskündigungen auch das IA (Kapitel IV SGB IX §§ 85 ff) zu beachten. Aber auch der § 81 (4) ist hier mit "im Spiel".

Zum grundsätzlichen bei Änderungskündigungen haben wir hier schon Beiträge gehabt. Also bitte einmal die Suche nutzen.

Weiter den Rat wende Dich hier doch an Deine Gewerkschaft mit der Bitte um Beratung und Unterstützung. Sollten Schwerbehinderte betroffen sein und Du rechtliche Rat benötigen, kann Du auch gerne hier einen RA zu Rate ziehen. Die Kosten hätte der AG zu tragen.

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