Neu im Amt (Allgemeines)

Habea, Friday, 07.11.2008, 13:30 (vor 6559 Tagen)

Hallo, ich habe schon meinen ersten Beitrag geschrieben und bin noch in allem sehr unsicher deshalb frage ich hier mal. Das Semiinar zum Grundwissen kann ich erst 2009 besuchen. Verzeiht mir, wenn die Fragen vielleicht schon gestellt wurden, aber in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden. Also, ich habe 2 Anfragen von Kollegen:

1. Eine Kollegin muss nach langer Krankheitszeit zu Betriebsarzt. Was muss sie dort sagen> Was genau wird dort untersucht> Was wird von den Ergebnissen anden Arbeitgeber weitergegeben>
Sie hat ein Attest vorgelegt, weil sie auf Grund ihres Diabetis nur bis 20.00 Uhr arbeiten soll, also keinen Nachtdienst und auch keinen ganzen Spätdienst.
GdB 40 % und gleichgestellt. Arbeitsplatz Seniorenheim.

2. Eine andere Kollegin fragt, ob sie einen Antrag stellen kann auf Befreiung von Mehrarbeit> Probeweise für ein Jahr, um zu sehen, ob sie evtl. seltener krank ist> GdB 50%. Arbeitsplatz Seniorenheim.

Dazu habe ich den § 124 SGB IX gefunden> Trifft der hier zu>

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Gruß Habea


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