Arbeitsplatzwechsel (Gesamt-Konzern-SBV)

Wilfried, Wetzlar, Monday, 10.11.2008, 08:13 (vor 6554 Tagen)

Wünsche allen einen guten Morgen!

Hab da mal eine Frage: Eine Kollegin, GdB 70, zweite SBV-Vorsitzende, soll auf Wunsch der Geschäftsleitung für drei Tage die Woche in eine andere Abeitlung.
Die Kollegin möchte das nicht, da sie 1. in der jetzigen Abteilung einen Spezial-Tisch hat den sie, auf Grund Ihrer Behinderung, nach belieben Hoch und Runterfahren kann und zweitens ihr die Arbeit nicht liegt.
Wenn sie ablehnt, sieht sich Geschäftsleitung gezwungen, einen Kollegen aus Ihrer Abteilung zu entlassen, da das Arbeitsaufkommen stark nachgelassen hat.
Meine Wenigkeit als SBV ist von der Geschäftsleitung noch nicht angesprochen worden.
Nun meine Frage an Euch: Was würdet Ihr meiner Kollegin raten>


Gruss
Wilfried

Arbeitsplatzwechsel

hackenberger, Monday, 10.11.2008, 10:41 (vor 6553 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

» Die Kollegin möchte das nicht, da sie 1. in der jetzigen Abteilung einen
» Spezial-Tisch hat den sie, auf Grund Ihrer Behinderung, nach belieben Hoch
» und Runterfahren kann
Der zweite Arbeitsplatz muss ganz einfach auch entsprechend behinderungsgerecht ausgestattet werden (§ 81 (4)).

» und zweitens ihr die Arbeit nicht liegt
ist kein Argument. Besonders nicht, wenn wirklich solche Folgen für andere Koll. eintreten könnten.

Aber warum kann nicht ein anderer Koll. in der anderen Abteilung aushelfen>

» Meine Wenigkeit als SBV ist von der Geschäftsleitung noch nicht
» angesprochen worden.
Muss aber noch erfolgen.

Arbeitsplatzwechsel

Wilfried, Wetzlar, Monday, 10.11.2008, 13:36 (vor 6553 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard
»
» Aber warum kann nicht ein anderer Koll. in der anderen Abteilung
» aushelfen>

Die wären alle angeblich nicht qualifiziert für den Job.

Bei der Kollegin muss ich noch nachtragen:
Sie hat Rheuma und ist schon an den Handgelenken operiert worden.
Das neue Tätigkeitsfeld ist in unserem Korrektorrat das sie 3x die Woche ausfüllen soll.


Gruss
Wilfried

Arbeitsplatzwechsel

hackenberger, Monday, 10.11.2008, 14:41 (vor 6553 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

hier ist wohl ein Thema/ Sachverhalt für ein sehr intensives Gespräch zwischen AG, BR und SchwbV gegeben.

Der AG sieht wohl die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen. Denn er hat wohl in einem Bereich zeitweisen Überhang und in einem anderen Bereich einen zu mindest zeitweisen Bedarf.

Also sollte man gemeinsam überlegen wie man dieses zum Wohle aller Betroffener ändern kann. Dieses dann auch unter dem Gesichtspunkt notweniger Qualifizierungsmaßnahmen.

Dieses dann auch unter Beachtung der Rechte der Schwerbehinderten gem. § 81 (4). Als SchwbV sollte man dann auch prüfen, ob hier ggf. der § 84 (1) beachtet werden muss.

Die Geschäftsleitung müsste auf alle Fälle Qualifizierungsmaßnahmen prüfen wenn sie überlegt ggf. den vorhandenen Überhang in einer Abteilung durch Personalabbau auszugleichen, denn eine Kündigung kommt immer nur als Ultima-Ratio, also dann wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind zum tragen.

Also, sollte hier der BR und die SchwbV auf den AG zugehen und das dringend notwenige Gespräch suchen.

Alle dann notwenigen Maßnahmen, dann aber bitte unter Beachtung der MB des BR und der Beteiligung der SchwbV.

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