Rechtliche Handlungsmöglichkeiten als SBV (Allgemeines)
Hallo Zusammen,
nach 4 Jahren ist es jetzt anscheinend bei mir so weit:
Der AG ändert einseitig Arbeits- und Pausenzeiten bei schwerbehinderten/gleichgestellten MA, informiert die SBV nicht rechtzeitig vorher und lehnt auch die Aussetzung trotz schriftlichem Verlangen der SBV ab.
Was habe ich jetzt als SBV für Handlungsmöglichkeiten außer dem OWi-Verfahren nach § 156 >
Kann ich einen RA mit der Prüfung beauftragen >
Kann ich zum ArbG gehen >
Wie gehe ich vor, ohne evtl. Formfehler zu machen >
Der BR geht übrigens in diesem Fall gegen die Verletzung seiner Rechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und ggfs. § 99 BetrVG separat vor
Danke im Voraus
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang