Re: Rücktritt der Vertr.pers. und 1.Stellvertr. (Wahlen)
Hallo,
die stellvertretende VP rückt nach.
Siehe SGB IX § 94 Absatz 7.
Sollte keine weitere Stellvertretung dann vorhanden sein, wäre eine Stellvertreterwahl durchzuführen.
Dies ergibt sich sinngemäß durch die Wahlordnung nach § 17 bzw. § 21.
Die Wahlordnung findest du unter http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze.
Alternative: Wenn eine komplette Neuwahl gewünscht wäre, sollten alle Stellvertreter zurücktreten.
Grüße
Jürgen