Re: Rücktritt der Vertr.pers. und 1.Stellvertr. (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 26.01.2005, 10:38 (vor 7033 Tagen) @ Dieter

Hallo,

die stellvertretende VP rückt nach.
Siehe SGB IX § 94 Absatz 7.
Sollte keine weitere Stellvertretung dann vorhanden sein, wäre eine Stellvertreterwahl durchzuführen.
Dies ergibt sich sinngemäß durch die Wahlordnung nach § 17 bzw. § 21.
Die Wahlordnung findest du unter http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze.
Alternative: Wenn eine komplette Neuwahl gewünscht wäre, sollten alle Stellvertreter zurücktreten.

Grüße
Jürgen


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