Einladung zum Betriebsarzt während Krankheit (Allgemeines)

pacodecolonia, Saturday, 15.11.2008, 09:16 (vor 6551 Tagen)

Ein sbM erhält von der Personalabteilung eine
Einladung zur arbeitsmedizinischen Untersuchung während seiner AU.

Da im Vorfeld einige unschöne Dinge (Mobbing+Diskriminierung+andauerne Schikanen sowie 1 Nervenzusammenbruch, zurückliegende 9 AU Wochen,
Kreislaufzusammenbruch am Arbeitsplatz mit Notarzt, mißglücktes BEM) passiert sind, ist der AN zutiefst mißtrauisch.

Muß er zur Untersuchung gehen, kann er sie auch verschieben, gibt es andere Möglichkeiten>

Ist die SBV gemäß SGB9 über diesen Termin zu beteiligen>

Viele Grüße
Pacodecolonia

Einladung zum Betriebsarzt während Krankheit

hackenberger, Saturday, 15.11.2008, 09:37 (vor 6551 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia",

Ja, die SchwbV ist hier vorher gem. § 95 (2) zu hören.

Alles andere ist allg. Arbeitsrecht. Hier käme es dann u.a. darauf an, ob die AU ein "außer Haus" ermöglicht / zuläßt. Aber wie erwähnt auch kein SchwbV/SGB IX Thema.

Aber hier dürften die Fristen gem. § 84 (2) -BEM- gegeben sein. Dem AN wäre also ein BEM anzubieten. Soweit der AN dieses nicht ablehnt ist auch SchwbV/BR zu beteiligen.

Bin gerade auf diese interessante Seite zum Thema "Betriebssrtzt" gestoßen!

Sehr wichtig ist dort diese Aussage: "Die Kontrolle von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist nicht Aufgabe des Betriebsarztes"

Betriebsärzte haben ausdrücklich nicht die Aufgabe, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen (§ 3 Abs. 3 ASiG). Sie unterliegen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG der ärztlichen Schweigepflicht und sind bei Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei.


Also keine Kontrolle, ist die AU ok>>

Anmerkung:
Diese durchaus interessanten und auch berechtigten allgemeinen arbeitsrechtlich Fragen zu klären, um so den Betroffenen weiter zu helfen, ist eine gute Gelegenheit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR zu pflegen.

Einladung zum Betriebsarzt während Krankheit

Juergen, Monday, 17.11.2008, 19:00 (vor 6549 Tagen) @ hackenberger

» Der Mitarbeiter muss nicht zum Werksarzt in deutschland gilt die frei Arzt wahl einzige Voraussetzung ist der Arzt muss Arbeitsmediziner sein oder die Untersuchung kann beim Medizinischendienst der Krankenkassen durch geführt werden
MFG
juergen


Hallo "Pacodecolonia",
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» Ja, die SchwbV ist hier vorher gem. § 95 (2) zu hören.
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» Alles andere ist allg. Arbeitsrecht. Hier käme es dann u.a. darauf an, ob
» die AU ein "außer Haus" ermöglicht / zuläßt. Aber wie erwähnt auch kein
» SchwbV/SGB IX Thema.
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» Aber hier dürften die Fristen gem. § 84 (2) -BEM- gegeben sein. Dem AN
» wäre also ein BEM anzubieten. Soweit der AN dieses nicht ablehnt ist auch
» SchwbV/BR zu beteiligen.
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» Anmerkung:
» Diese durchaus interessanten und auch berechtigten allgemeinen
» arbeitsrechtlich Fragen zu klären, um so den Betroffenen weiter zu helfen,
» ist eine gute Gelegenheit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR zu
» pflegen.

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