Kreislaufzusammenbruch auch Arbeit Fall für Berufsgenossenschaft (Allgemeines)
Hallo "pacodecolonia",
dieses ist eine Frage welche Du an die Berufsgenossenschaft richten musst. Denn nur diese könnte Dir hier sagen, ob es sich hier um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handelt. Ich glaube aber eher nicht.
Anmerkung:
Diese durchaus interessanten und auch berechtigten allgemeinen arbeitsrechtlich Fragen zu klären, um so den Betroffenen weiter zu helfen, ist eine gute Gelegenheit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR zu pflegen.