Hörbehinderung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Friday, 21.11.2008, 15:22 (vor 5643 Tagen) @ Manfred Kohl

Hallo Manfred,

schaue einmal hier! Hier kannst Du in der Tabelle einmal nachsehen, welcher GdB möglich sein könnte.

Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.

Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Hier findest Du auch eine GdB-Tabelle (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)), auch "Knochentaxe" genannt zum herunterladen als pdf-File.


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