Hörbehinderung (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo Manfred,
schaue einmal hier! Hier kannst Du in der Tabelle einmal nachsehen, welcher GdB möglich sein könnte.
Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.
Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Hier findest Du auch eine GdB-Tabelle (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)), auch "Knochentaxe" genannt zum herunterladen als pdf-File.