zur Telearbeit (Allgemeines)
Nachtrag zu meiner Frage wer kennt sich aus mit Telearbeit.
Lt.Gesetz nach SGB IX Abs.3 hat ein Gleichgestellter Mensch die Rechte
wie ein Schwerbehinderter , außer dem Zusatzurlaub.
Eine Kollegin hat einen Antrag auf Telearbeit gestellt, der ihr abgelehnt
wurde mit der Begründung in der HeGA 3/08 steht dass Gleichgstellte keine
Telearbeit machen dürfen weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
HeGA ist eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung.
Kann diese HeGa das Gesetz außer acht lassen und vorschreiben was nun
die Gleichgestellte in dem Falle einer Telearbeit machen darf.
Bitte dringende Antworten,ich danke Euch.
Muenchen, SBV AA
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muenchen