zur Telearbeit (Allgemeines)

Muenchen, Bayern, Wednesday, 26.11.2008, 12:24 (vor 6540 Tagen)

Nachtrag zu meiner Frage wer kennt sich aus mit Telearbeit.
Lt.Gesetz nach SGB IX Abs.3 hat ein Gleichgestellter Mensch die Rechte
wie ein Schwerbehinderter , außer dem Zusatzurlaub.
Eine Kollegin hat einen Antrag auf Telearbeit gestellt, der ihr abgelehnt
wurde mit der Begründung in der HeGA 3/08 steht dass Gleichgstellte keine
Telearbeit machen dürfen weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
HeGA ist eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung.
Kann diese HeGa das Gesetz außer acht lassen und vorschreiben was nun
die Gleichgestellte in dem Falle einer Telearbeit machen darf.

Bitte dringende Antworten,ich danke Euch.

Muenchen, SBV AA

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muenchen

zur Telearbeit

hackenberger, Wednesday, 26.11.2008, 12:46 (vor 6540 Tagen) @ Muenchen

Hallo München,

also, Du hast Recht mit Deiner Feststellung, dass Gleichgestellte auch unter die Regelungen des SGB IX fallen, mit den Ausnahmen - Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Ich habe mir einmal im Internet die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 03/2008 angesehen. Ich finde in dieser keine Aussage, welche die Aussagen des AG so wie Du sie in Deinem Beitrag vorträgst stützen würde.

Eine solche Aussage in der HeGA wäre auch mit dem SGB IX nicht vereinbar. Es gilt immer die "Gesetzespyramide".

» Eine Kollegin hat einen Antrag auf Telearbeit gestellt, der ihr abgelehnt
» wurde mit der Begründung in der HeGA 3/08 steht dass Gleichgstellte keine
» Telearbeit machen dürfen weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
» HeGA ist eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung.
Diese Aussage, also Begründung "Gleichstellung" ist falsch und wäre ein Verstoß gegen das AGG (siehe auch oben). Die Voraussetzungen sind unter "3. in der HeGA 3/08 "Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Kinderbetreuung und Pflege" geregelt.

» Kann diese HeGa das Gesetz außer acht lassen und vorschreiben was nun
» die Gleichgestellte in dem Falle einer Telearbeit machen darf.
Nein!
» Bitte dringende Antworten,ich danke Euch.
Ich hoffe es war schnell genug und Bitte.;-)

PS: Es wäre etwas einfacher gewesen, wenn Du bei solchen speziellen Rechtsgrundlagen den Link auf diese mitgeliefert hättest. ;-)

zur Telearbeit

Muenchen, Bayern, Thursday, 27.11.2008, 13:01 (vor 6539 Tagen) @ hackenberger

Ich bedanke mich sehr sehr herzlich für die Antwort, es hat mir weitergeholfen
mit der Pyramide. Danke Muenche

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muenchen

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