Hallo München,
also, Du hast Recht mit Deiner Feststellung, dass Gleichgestellte auch unter die Regelungen des SGB IX fallen, mit den Ausnahmen - Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.
Ich habe mir einmal im Internet die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 03/2008 angesehen. Ich finde in dieser keine Aussage, welche die Aussagen des AG so wie Du sie in Deinem Beitrag vorträgst stützen würde.
Eine solche Aussage in der HeGA wäre auch mit dem SGB IX nicht vereinbar. Es gilt immer die "Gesetzespyramide".
» Eine Kollegin hat einen Antrag auf Telearbeit gestellt, der ihr abgelehnt
» wurde mit der Begründung in der HeGA 3/08 steht dass Gleichgstellte keine
» Telearbeit machen dürfen weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
» HeGA ist eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung.
Diese Aussage, also Begründung "Gleichstellung" ist falsch und wäre ein Verstoß gegen das AGG (siehe auch oben). Die Voraussetzungen sind unter "3. in der HeGA 3/08 "Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Kinderbetreuung und Pflege" geregelt.
» Kann diese HeGa das Gesetz außer acht lassen und vorschreiben was nun
» die Gleichgestellte in dem Falle einer Telearbeit machen darf.
Nein!
» Bitte dringende Antworten,ich danke Euch.
Ich hoffe es war schnell genug und Bitte.
PS: Es wäre etwas einfacher gewesen, wenn Du bei solchen speziellen Rechtsgrundlagen den Link auf diese mitgeliefert hättest. 