Wiedereingliederung und Urlaub (BEM)

hackenberger, Thursday, 27.11.2008, 09:51 (vor 5651 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

» Nun meine Frage:
» Ihre Führerscheinprüfung wird sie Anfang Dezember ablegen - während ihrer
» Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber meint, dass sie für diesen Tag Urlaub
» nehmen muss. Ich bin der Ansicht, sie muss keinen nehmen, sie ist ja krank
» geschrieben und erhält ihr Geld von der Krankenkasse. Mit der müsste sie
» das absprechen.
Grundsätzlich stimme ich Dir hier zu:
Schaue einmal hier: Krankheit - Was Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit tun und lassen dürfen.
Also auf alle Fälle vorher mit Arzt und Krankenkasse abstimmen. Sie muss weiter gesundheitlich in der Lage sein ein Fahrzeug im öffentl. Straßenverkehr zu steuern.

» Zweitens frage ich mich, ob sie nicht vielleicht einen Anspruch auf
» Freistellung für diese Zeit sowieso hat, da der Führerschein für sie sehr
» wichtig ist.
Die Führerscheinprüfung ist "Privatsache", also ist Freizeit in Anspruch zu nehmen.


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