Arbeitsteilung (Allgemeines)

dirkdt, Friday, 28.11.2008, 11:31 (vor 6538 Tagen)

Gibt es tatsächlich nur das Recht des stellvertretenden Mitgliedes in der SBV, nur dann zu handeln wenn der Vorsitzende physisch nicht anwesend ist>
Wenn an dem ist, was macht es dann für einen Sinn einen Stellvertreter zu wählen> Als Lückenbüßer> Hinzufügen möchte ich noch, dass es weit weniger als 100 Schwerbehinderte Mitarbeiter sind, sich allerdings auch nichts entwickeln würde, wenn ich nichts bewege. Ist das auch im Sinne des Arbeitnehmers>

MfG


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