Rufnummernsperre der SBV (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.12.2008, 11:52 (vor 6534 Tagen) @ inday

Hallo Inday,

» Das sehe ich als Behinderung der SBV oder darf der AG dies bei Kollegen in
» Freistellungsphase >
Das siehst du richtig.

Nun hast du folgende Möglichkeiten:
- Gespräch mit dem Chef (da meine ich aber den "höchsten" im Haus) mit dem Hinweis der Behinderung
- Gespräch mit dem Beauftragten mit der Aufforderung für Abhilfe zu sorgen
- Anruf beim Gewerkschaftssekretär bzw. RA und Auskunft bzgl. einstweiliger Verfügung
- Beschlussverfahren einleiten

Du musst dir das "Richtige" aussuchen, denn du kennst die Gesamtsituation am besten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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