Rufnummernsperre der SBV (Allgemeines)
Hallo Inday,
» Das sehe ich als Behinderung der SBV oder darf der AG dies bei Kollegen in
» Freistellungsphase >
Das siehst du richtig.
Nun hast du folgende Möglichkeiten:
- Gespräch mit dem Chef (da meine ich aber den "höchsten" im Haus) mit dem Hinweis der Behinderung
- Gespräch mit dem Beauftragten mit der Aufforderung für Abhilfe zu sorgen
- Anruf beim Gewerkschaftssekretär bzw. RA und Auskunft bzgl. einstweiliger Verfügung
- Beschlussverfahren einleiten
Du musst dir das "Richtige" aussuchen, denn du kennst die Gesamtsituation am besten.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter