Re: Ohne Ausbildung (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 31.01.2005, 07:49 (vor 7028 Tagen) @ Martin

Hallo Martin,

die damalige Handlungsweise der Handwerkskammer und das Ergebnis ist leider heute wohl nicht mehr auszugleichen, da Du wohl heute die Prüfung nicht mehr nachholen möchtest.

Das Verhalten deines Vorgesetzten ist nicht in Ordnung, du solltest mit ihm darüber reden und ggf. sofern vorhanden Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung um Unterstützung bitte. Diskriminierung oder Beleidigung ist rechtlich sehr relevant und könnte sowohl für den Vorgesetzten aber auch für die Firma, sofern es ihr bekannt ist und sie nicht unternimmt Konsequenzen haben.

Du fällst unter die Regelungen/ den Schutz des SGB IX. Sofern der Arbeitgeber Dir kündigen wollte müsste das Integrationsamt zustimmen. Aber falls Dein Arbeitsplatz heute schon möglicher Weise gefährdet ist, ganz gleich aus welchem Grunde, müsste deine Firma den § 84 (1) SGB IX (Prävention) beachten und anwenden. Unterlässt sie dieses, so ist das eigentlich einen Versagungsgrund für das Integrationsamt bei der erforderlichen Zustimmung zur Kündigung.

Es wäre für dich sehr gut, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein, damit Du von dieser Seite aus den möglicher Weise notwendigen Arbeitsrechtsschutz erhalten würdest.

Bernhard


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