Verschlimmerungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 10.12.2008, 20:36 (vor 5637 Tagen) @ Ben

Hallo Ben,

zu Anfang den Hinweis, der GdB wird schon einige Jahre nicht mehr in "%" angegeben. Man sagt und schreibt nur noch GdB xy.

Die Folgen des Bandscheibenvorfalles begingen keinen höheren Gesamt-GdB.

Da der Betroffene ja schon einen GdB von 60 hat, hätte der höhere GdB eine reine steuerliche Auswirkung. Ein Mz ist auf Grund eines (normalen) Bandscheibenvorfalles nicht zu bekommen.

Daher die Frage, wo seht ihr das Problem>

» Da mein Kollege seit ca. 8 Jahren (seit dem Auftritt seiner Krankheit)
» als Schlosser arbeitet (hier in der Instandhaltung), sehe ich vermehrt
» Probleme in der Ausübung seiner Tätigkeit.

Da hilft ein höherer GdB aber auch nicht weiter. Er hat doch auch alle Rechte aus dem SGB IX, also wo siehst Du hier das Problem>>

PS: Habt ihr einmal Akteneinsicht genommen um u.a. das Bewertungsblatt des medizinischen Dienstes des VA, zu diesem Antrag ein zusehen. Was hat der behandelnde Arzt in seinem Befundbericht zu dem Bandscheibenvorfall und dessen Auswirkungen geschrieben. Habt ihr dem Antrag einen ausführlichen Befundbericht des Facharztes über den und dessen Auswirkungen beigefügt. So etwas ist immer gut und sinnvoll.


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