Re: Schwerbehindertenvertretung 3 (Fragen zu einem Fall) (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 31.01.2005, 07:59 (vor 7028 Tagen) @ Bernd

Hallo Bernd,

ich kann leider deine Anfragen nicht so recht verstehen. Was meinst Du z.B. mit Schwerbehindertenausschuss> Also der § 81 SGB IX regelt die Pflichten des AG und die Rechte des Arbeitnehmers. Hiernach muss der AG die Möglichkeiten des Schwerbehinderten zu beachten.

Grundsätzlich ist es aber auch so, dass Arbeitnehmer ob behindert oder nicht in zu erledigende Arbeiten eingewiesen werden sollten. Unterlässt der AG notwendige und vertretbare Einweisung, so dürfte er Probleme bekommen sofern er dann dem Arbeitnehmer „Minder-/Schlechtleistung“ arbeitsrechtlich vorhalten möchte.

Habt Ihr einen BR oder eine SchwbV und hast Du dich schon mal an diese gewandt>

Bernhard


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