Merkzeichen "H" soll aberkannt werden (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo Claudia, hallo Bernhard
in dem Fall scheint mir eine anwaltliche Rechtsberatung angezeigt. Ich habe einen ähnlichen Fall in meinem Klientel gehabt. Dort konnte man sich erfolgreich auf Vertrauensschutzregelungen des SBG X (§ 39 ff)berufen. Wenn der GdB oder auch Merkzeichen bereits über zwei Jahre zuerkannt sind, ist dies u.U. möglich.
Herzliche Grüße
Heinz