VP Mutterschaftsurlaub (Wahlen)

Jürgen II, Monday, 15.12.2008, 12:23 (vor 6519 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

unsere VP ist schwanger und geht im März 09 in Mutterschaftsurlaub. Leider macht Sie schon jetzt nichts mehr! Dann will Sie noch ein Jahr Elternzeit nehmen. Ihr Mandat will Sie nicht abgeben. Wir haben keine gewählten Vertreter. Angeblich will Sie zwei Vertreter (beide nicht schwerbehindert) im Februar 09 nach wählen lassen! So will sie sich wohl die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz und ihr Amt sichern. Das passt uns Schwerbehinderten überhaupt nicht. Können wir die VP abwählen und Neuwahlen durchführen>
Danke für eine Antwort.
Gruß Jürgen

VP Mutterschaftsurlaub

hackenberger, Monday, 15.12.2008, 12:37 (vor 6519 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,

vorab der Hinweis, wir sind hier ein Forum für Mandatsträger nicht für Betroffene, siehe auch oben im Kopf der Webseite.

Denoch diesen Hinweis: Das die Vertrauensperson Vertreter wählen läßt ist richtig so, sollte eigentlich immer gleich zu den Regelwahlterminen erfolgen. Daher ist diesem Ansinnen der Vertrauensperson nicht zu widersprechen. Die Wahl selbst ist im § 94 SGB IX und in der Wahlordnung /SchwbWO) geregelt. Also bei Bedarf einmal dort nachlesen.

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