VP Mutterschaftsurlaub (Wahlen)
Hallo Jürgen,
vorab der Hinweis, wir sind hier ein Forum für Mandatsträger nicht für Betroffene, siehe auch oben im Kopf der Webseite.
Denoch diesen Hinweis: Das die Vertrauensperson Vertreter wählen läßt ist richtig so, sollte eigentlich immer gleich zu den Regelwahlterminen erfolgen. Daher ist diesem Ansinnen der Vertrauensperson nicht zu widersprechen. Die Wahl selbst ist im § 94 SGB IX und in der Wahlordnung /SchwbWO) geregelt. Also bei Bedarf einmal dort nachlesen.