Beleidigung vom chef !! (Allgemeines)
Hallo "Bernd1966",
eine Diskriminierung stellt dieser Sachverhalt nicht dar. Der Wutausbruch des Chefs hat ja wohl auch nicht mit der Behinderung zu tun, sondern erfolgte auf Grund des Schadens.
Der Sachverhalt hat somit auch nicht mit dem Mandat zu tun ist daher auch kein Thema für dieses Forum.
Ob es den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt, kann Dir nur ein RA beantworten. Ebenso in wie weit der Chef hier ggf. Regressansprüche wegen der Schäden hat.
PS: » Crohnischen Erkrankung schwerbehindert (gleichgestellt mit 50 %)
>>schwerbehindert oder gleichgestellt>>
Wenn Du also gleichgestellt führt dieses nicht zu einem GdB 50. Als stellv. Schwerbehindertenvertreter sollte dieses bekannt sein. Weiter der GdB nicht in "%" angegeben wird. 