Vorstellungsgespräch nicht bei Krankheit (Allgemeines)
Hallo Forumianer,
ich betreue folgenden Fall: gleichgestellter MA ist (seine Sichtweise) durch Mobbing und Diskriminierung psychisch krank geworden.
BEM hat im Oktober stattgefunden, Umsetzung ist als Ziel beschlossen, allerdings mit nebulöser Zeitangabe gegenüber IFD (ob innerhalb eines Jahres etwas frei wird, ist fraglich).
AG bestreitet natürlich jede Mobbing-/Diskriminierung oder Diskriminierungshandlung, obwohl (schriftliche) Hinweise vorliegen.
Auf 3 Bewerbungen des gg MA erfolgte:
1. mündliche Absage Ende Dez, ein MA aus dem Bereich mit internen Kenntnissen
wurde vorgezogen
2. schriftliche Absage u.a. Nichteinladenkönnen wegen Krankheit und fehlernde Qualifikation, Grundqualifikation der Stellenausschreibung werden jedoch erreicht
3. gar nichts, Eingang der Bewerbung im September wurde nur auf Wunsch des MA bestätigt. Stelle wird vorraussichtlich ab 1. Februar besetzt.
Meine Fragen:
1. gibt es für den AG auch bei Bestreiten von Mobbing/Diskriminierung aufgrund der gesunheitlich desaströsen Situation des MA nicht eine besondere Fürsorgepflicht für einen leidensgerechten Arbeitsplatz, von dem bestimmt nicht AGG/SGB9 konformen Umgang mit Bewerbungen ganz zu schweigen.
2. Muß der AG mit der Stellenbesetzung bis zur Gesundung des MA warten oder die Chance geben, auch während seiner AU an einem Bewerbungsgespräch teilzunehmen, weil dies ja ganz besonders
)) zu seiner Gesundung beitragen könnte.
3. Ist es wirklich zulässig, einen nicht sb oder gg MA bei gleicher Qualifikation nicht zu berücksichtigen, weil ein abteilungsinterner Bewerber naturgemäß über mehr Einblicke in den Bereich verfügt. oder:
4. Wie hoch ist die Nachweispflicht des AG bei einer Klage wg. Nichtberücksichtung gemäß AGG>
Viele Grüße
Pacodecolonia