Schwerbehinderter Teilzeitarbeitnehmer mit 50% Arbeitszeit (Zusatzurlaub)
Hallo Hansjörg,
dieses ist eine allgemeine arbeitsrechtliche Frage, also keine Frage für dieses Forum.
Nur soviel, Schwerbehinderte haben Anspruch auf 1 Woche Zusatzurlaub. Also bei AN welche 5 Tage in der Woche arbeiten 5 Tage und bei Schwerbehinderten welche 6 Tage arbeiten 6 Tage.
Dieses gilt auch für Teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte AN. Arbeiten diese an 5 Tagen in der Woche haben sie auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub. Die tägl. Arbeitszeit spielt hier keine Rolle. Es geht rein um Tage.
Arbeitet in diesem Falle ein schwerbehinderte AN 5 Tage a 4 Std. = 20 WAZ, so hat er 5 Tage (mit jeweils 4 Std.) Zusatzurlaub also 1 Woche.
Den "normalen" Urlaubsanspruch gem. TV/AV oder Bundesurlaubsgesetz kläre bitte mit eurer Personalstelle und/ oder BR.
Urlaub wird weiter immer in Tagen gewährt, nicht in Std.