Kurzarbeit im Krankheitsfall für Schwerbeschädigte (Allgemeines)

Rene, Friday, 09.01.2009, 18:57 (vor 6496 Tagen)

Hatte einen Wegeunfall und habe einen 80% Schwerbeschädigung davongetragen,
da jetzt eine Auftragsflaute ist, ist im Werk Kurzarbeit an manchen Arbeitsplätzen wovon ich bisher nicht betroffen war, habe jetzt eine folge (Wegeunfall) OP und werde Krankgeschrieben und soll dann Kurzarbeitergeld erhalten, weil eine Betriebsvereinbahrung getroffen worden ist, das, wer die Kurzarbeit mit Krankheit verhindern will, trotz Krankenschein Kurzarbeitergeld bekommt,
Wer kann diesbezüglich weiterhelfen>
Ist das rechtens>

Kurzarbeit im Krankheitsfall für Schwerbeschädigte

hackenberger, Friday, 09.01.2009, 19:30 (vor 6496 Tagen) @ Rene

Hallo Rene,

wir sind hier ein Forum für Schwerbehindertenvertreter und Betriebsräte und sonstige Mandatsträger, siehe auch oben auf der Webseite.

Weiter stellst Du hier eine allgemeine Frage, keine Frage welche die Aufgaben der SchwbV gem. § 95 SGB IX betrifft.

Daher die Bitte, wende dich mit Deiner berechtigten Frage an Deinen BR/SchwbV. Dein BR kann Dir auch die BV erläutern und auch die Rechtsgrundlagen erklären.

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