Kurzarbeit im Krankheitsfall für Schwerbeschädigte (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 09.01.2009, 19:30 (vor 6496 Tagen) @ Rene

Hallo Rene,

wir sind hier ein Forum für Schwerbehindertenvertreter und Betriebsräte und sonstige Mandatsträger, siehe auch oben auf der Webseite.

Weiter stellst Du hier eine allgemeine Frage, keine Frage welche die Aufgaben der SchwbV gem. § 95 SGB IX betrifft.

Daher die Bitte, wende dich mit Deiner berechtigten Frage an Deinen BR/SchwbV. Dein BR kann Dir auch die BV erläutern und auch die Rechtsgrundlagen erklären.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion