schwerbehinderter Jugendlicher (Allgemeines)
Hallo und einen schönen Tag,
ein arbeitsloser Jugendlicher mit einer Behinderung könnte über Fördermittel in unserer Einrichtung eine Arbeitserprobung machen, mit der Option der Einstellung. Es handelt sich um eine Arbeitserprobung nach SGB III, § 238. Bei Eignung wird es zur Einstellung kommen.
Das Problem, der Jugendliche hat im August 2008 den Ausweis beantragt aber noch nicht bekommmen. Förderung aber nur mit Ausweis.
Ich glaube mich erinnern zu können das Kinder und Jugendliche auch gefördert werden können wenn der Ausweis noch nicht vorliegt.Ich weiss aber nicht mehr wo ich das gelesen habe.Kann mit jemand helfen>
Eine Beschleunigung des Antragsverfahrens habe ich schon versucht, hat aber nichts gebracht.
Ich hoffe auf Hilfe, auch für den jungen Mann.
Viele Grüße