schwerbehinderter Jugendlicher (Allgemeines)

Ingrid Maria, Wednesday, 14.01.2009, 10:41 (vor 6491 Tagen)

Hallo und einen schönen Tag,
ein arbeitsloser Jugendlicher mit einer Behinderung könnte über Fördermittel in unserer Einrichtung eine Arbeitserprobung machen, mit der Option der Einstellung. Es handelt sich um eine Arbeitserprobung nach SGB III, § 238. Bei Eignung wird es zur Einstellung kommen.
Das Problem, der Jugendliche hat im August 2008 den Ausweis beantragt aber noch nicht bekommmen. Förderung aber nur mit Ausweis.
Ich glaube mich erinnern zu können das Kinder und Jugendliche auch gefördert werden können wenn der Ausweis noch nicht vorliegt.Ich weiss aber nicht mehr wo ich das gelesen habe.Kann mit jemand helfen>
Eine Beschleunigung des Antragsverfahrens habe ich schon versucht, hat aber nichts gebracht.
Ich hoffe auf Hilfe, auch für den jungen Mann.
Viele Grüße

schwerbehinderter Jugendlicher

WoBi, Wednesday, 14.01.2009, 16:01 (vor 6491 Tagen) @ Ingrid Maria

» Das Problem, der Jugendliche hat im August 2008 den Ausweis beantragt aber
» noch nicht bekommmen. Förderung aber nur mit Ausweis.

Hallo,
im SGB IX §68 steht im 4. Absatz dazu eine Regelungen für junge Behinderte die eine Feststellung z.B. von einem GdB von 20, aber keinen Feststellungsbescheid oder Ausweis haben.

(4) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 2 Abs. 1) während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, mit Ausnahme des § 102 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c, werden nicht angewendet.

Arbeitgeber können für diese Personen vom Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung beantragen.

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Gruß
Wolfgang

schwerbehinderter Jugendlicher

Ingrid Maria, Wednesday, 14.01.2009, 16:10 (vor 6491 Tagen) @ WoBi

Danke WoBi für den Hinweis im SGB IX.Leider hat der Jugendliche im Herbst 2008 seine Ausbildung beendet.
Ich will sehen, dass ich die Zeit bis zur Erteilung des GdB mit einem Praktikum überbrücken kann.
Gruß I.M.

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