Sozialraum für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 15.01.2009, 15:35 (vor 6490 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

vorweg ein schönes neues Jahr an alle.

Gibt es eine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, einen "Sozialraum" einzurichten> Ich habe eine schwerbehinderte Kollegin, die regelmäßig Insulin spritzen muss, sie tut das auf der Firmentoilette. Ich finde es dort weder hygienisch noch menschenwürdig, sondern schmutzig und unwürdig. Eine andere schwerbehinderte Kollegin hat eine Hauterkrankung und muss sich regelmäßig, auch während des Arbeitstages, am ganzen Körper eincremen. Auch sie geht dazu zur Toilette. Ein weiterer Kollege muss ein Korsett an- und ablegen, auch das auf der Toilette :-( .

Nach meiner Auffassung müsste es dafür einen separaten Raum geben. Gibt es für so etwas eine gesetzliche Grundlage> Wenn ja, welche> Unter A-Z habe ich nichts gefunden.

Schon im Voraus Danke für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
Zuli

Sozialraum für Schwerbehinderte

hackenberger, Thursday, 15.01.2009, 15:52 (vor 6490 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli"

i.d.R. gibt es doch in Betrieben Krankenzimmer, also ein Zimmer in welches Koll. gehen können/ gebracht werden wenn sie gesundheitliche Probleme bekommen. Diese kann man auch hier in Anspruch nehmen.

Weiter, der AG kann in den hier beschriebenen Fällen auch für den Ausbau eines entsprechenden Zimmer, mit Wachgelegenheit, auch Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen.

Bindet hier doch auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt mit ein.

Zum Schluß noch den Hinweis:

Es gibt ja auch Behindertentoiletten. Diese sind ja i.d.R. großzügiger auch was die Raumgröße betrifft ausgestalltet. Man könnte also die Ausstattung dieser ggf. erweitern. Sitzgelegenheit, der Heißwasseranschluss ist ja schon vorhanden, u.U. noch einen Schrank für zusätzlichen Reinigungsbedarf/ Handtücher etc. Sie wären dann von der Gestalltung auch mit Mutter-/Kindsozialräumen in Bahnhöfen/ Flughäfen vergleichbar.

Sozialraum für Schwerbehinderte

Petramäuschen, Berlin, Monday, 19.01.2009, 13:57 (vor 6486 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard und natürlich auch hallo alle anderen fleißigen Mitstreiter,

bei uns gibt es so ein Krankenzimmer überhaupt nicht. In einem Abstellraum steht ein "Gästebett", welches bei Bedarf in einem Schulungsraum aufgestellt wird. (Hoffentlich ist dann nicht gerade Schulung!). Behindertengerechte Toiletten haben wir hier auch nicht.

Wir sind jetzt gerade mit dem AG in Verhandlungen, einen kleinen Raum herzurichten. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist ein kleiner Vorratsraum ohne Fenster, aber auf der Büroetage im ersten Stock. Die zweite Möglichkeit ist ein größerer Raum mit Fenster im Erdgeschoss, in dem auch die "Computertechnik" steht.

Mein Wunsch ist es, den kleineren Raum zu nehmen, da eine betroffene Kollegin stark gehbehindert ist. Ein anderer Kollege leidet unter starker Atemnot beim Treppensteigen. Einen Fahrstuhl haben wir natürlich auch nicht. Ich bin der Auffassung, dass es ihnen nicht zugemutet werden sollte, die Treppen häufiger, als unbedingt nötig (2xpro Tag)zu benutzen. Diese beiden Male sind für die Kollegen o. k. (ich habe schon mehrfach gefragt, ob sie einen Treppenlift bräuchten). Der AG hätte lieber den Raum im Erdgeschoss, weil dieser Fenster hat und somit besser gelüftet werden könne.

Ich fürchte, auch bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit stoße ich nur auf wenig Verständnis, denn das Problem gibt es schon länger und ich bin die einzige, die etwas daran ändern will. Ich weiß eben nicht, ob es irgenwo eine Bestimmung oder Richtlinie gibt, aus der hervorgeht, welche Ansprüche an solch einen Raum gestellt werden können. Wenn also jemand eine passende Idee hat, würde ich mich über einen Tip sehr freuen.

Sollte der AG auf dem Raum im Erdgeschoss bestehen, werde ich natürlich versuchen, einen Treppenlift installieren zu lassen und eine besondere Pausenregelung für die Mitarbeiter zu treffen, da die Wegezeiten ins Erdgeschoss ja länger sind. Schneller ginge es jedoch mit dem Raum im ersten Stock.

Vielen Dank an alle
Zuli

Sozialraum für Schwerbehinderte

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 20.01.2009, 06:30 (vor 6485 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,

1998 habe ich einen Aufzug beim AG beantragt, wg. SBM. Später dann auch beim IA einen Zuschuß aus der Ausgleichsabgabe.

Wurde damals genehmigt, da so der ARbeitsplatz eines SBM geschützt und erhalten wurde (zumindestens war dies die Begründung und ist auch wirklich so!).

Es gab damals einen 50% Zuschuß zu den BAukosten in ein 4 Stöckiges mehr als 100 JAhre altes Haus, für alle mit diesem Umbau zusammenhängenden Kosten, Träger öffentliche Hand.

Seit dem hat sich das Gesetz geändert, frag aber in jedem Fall mal nach Wenn du irgendwoher Gelder in Aussicht stellen kannst, werden wenige AG's es verweigern, ihren Teil mit zu zahlen. Ganz einfach durch einen Auszug wird die tägliche Arbeit erleichtert und das Haus wird mehr wert.

So IA, integrationsfachdienst u.ä. auch Rentenversicherung fragen.

Fragen kostet nichts außer Zeit und Mut.

Gruß Ede

Sozialraum für Schwerbehinderte

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 20.01.2009, 16:54 (vor 6485 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,
für dein Anliegen sehe ich zwei verschiedene Ansatzpunkte:

Der § 81 (4) 4 gibt hier Möglichkeiten beim AG den notwendigen Raum zu beantragen.
Auszug aus dem Knittel:
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4).
Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.
Ferner sind besondere Sitzgelegenheiten, behinderungsgerechte Werkzeuge und Maschinen oder geeignete Transportmittel als sächliche und technische Ausstattung des Betriebes zu berücksichtigen. Auch kommen besondere Pausen- und Erholungsräume in Betracht.

Wenn du hier nicht weiter kommst, dann spanne doch deinen Betriebsrat ein. Dieser könnte hier über den § 85 oder den §87 (1) 8 BetrVG initiativ werden und beim AG die notwendigen Maßnahmen einfordern. Dies ist umso interessanter, weil dies einigungsstellenfähig ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Sozialraum für Schwerbehinderte

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 21.01.2009, 10:01 (vor 6484 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

@Alle Mitstreiter

danke :flower: für Eure tollen Tips, damit komme ich auf jeden Fall weiter. Manchmal sitzt man irgendwie ein bißchen auf dem Schlauch und findet die passenden §§§ nicht.

Also danke noch mal und viele Grüße
Zuli

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