Re: Neuwahl erforderlich (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 01.02.2005, 15:46 (vor 7026 Tagen) @ Liane

Eine Neuwahl der SB-Vertrauensperson ist nicht notwendig, da du als Nachrückerin das Amt ja offiziell jetzt inne hast.
Jedoch mußt du sofort eine Nachwahl von Stellvertretern herbeiführen.

Siehe hierzu die Wahlordnung,

§ 17
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch
nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der
Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der
Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im übrigen gelten die §§ 1 bis 16
entsprechend.

Die Wahlordnung findest du im Sozialportal http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze

Grüße
Jürgen


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