Sozialraum für Schwerbehinderte (Allgemeines)
Hallo Zuli,
für dein Anliegen sehe ich zwei verschiedene Ansatzpunkte:
Der § 81 (4) 4 gibt hier Möglichkeiten beim AG den notwendigen Raum zu beantragen.
Auszug aus dem Knittel:
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4).
Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.
Ferner sind besondere Sitzgelegenheiten, behinderungsgerechte Werkzeuge und Maschinen oder geeignete Transportmittel als sächliche und technische Ausstattung des Betriebes zu berücksichtigen. Auch kommen besondere Pausen- und Erholungsräume in Betracht.
Wenn du hier nicht weiter kommst, dann spanne doch deinen Betriebsrat ein. Dieser könnte hier über den § 85 oder den §87 (1) 8 BetrVG initiativ werden und beim AG die notwendigen Maßnahmen einfordern. Dies ist umso interessanter, weil dies einigungsstellenfähig ist.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter