Hallo "GSBV",
auch ich hatte nie Berührung mit dem Thema "Kurzarbeit". Doch ich kann hier auch grundsätzlich keine Besonderheiten für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte erkennen.
Vielleicht nur folgende Punkte:
Die SchwbV sollte in den gesamten Prozess vollumfänglich eingebunden werden.
Ist die Kurzarbeit nicht vollschichtig geplant, also das z.B. statt 8 Std. "nur" 2-3 Std. täglich gearbeitet werden und dieses für mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte zu besonderen Härten führen, weil z.B. der Fahrdienst sehr erschwert würde, könnte man überlegen/ prüfen ob hier es Möglichkeiten gibt diese abzumildern.
Die Gewährung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit hat, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist, Vorrang. Dieses könnte ein Thema in den Gesprächen mit der AfA sein, so könnte man sofern Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit genommen werden soll/muss, versuchen hier den Zusatzurlaub mit Hinweis auf die aus Gründen der Behinderung wichtigen Möglichkeit der Erholung in der zweiten Jahreshälfte auszunehmen.
Gerade bei dem Thema "Kurzarbeit" (Geld) sollte man aber auch sensibel sein, nicht das durch gut gemeinte Forderungen der Neidgedanke bei Nichtbehinderten entsteht.
Wichtig für Mandatsträger bzw. Aufgabenwahrnehmung als Mandatsträger (BR/SchwbV)
Auch für das betroffene Betriebsratsmitglied kann infolge der Kurzarbeit das Arbeitsentgelt gekürzt werden. Führt jedoch das Betriebsratsmitglied aus betriebsbedingten Gründen während der Kurzarbeitsperiode Betriebsratstätigkeiten aus, während die anderen Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten, hat es Anspruch auf seine übliche Vergütung ohne Mehrarbeitszuschlag. (20 Fußnote - 20 DKK-Wedde, § 37, Rdnr. 40)
Quelle: AiB 2009 _ Heft 2
Bedeutet: Mandatsarbeit unterbricht Kurzarbeit, weiter Kurzarbeit ist kein Verhinderungsgrund.
Hinweis: gleiches gilt für SchwbV
Kontextlinks:
[link=http://www.haufe.de/personal/newsDetails>newsID=1224658355.17]Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen[/link]
Tagesaktuelle Infos des BMAS zur Kurzarbeit
Checkliste Kurzarbeit
[link=http://www.br-wiki.de/index.php>purl=/index.html&page=Seite%3ACheckliste%26%23x3a%3B+Kurzarbeit+-+Betriebsvereinbarung]Checkliste Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung[/link]
Broschüre zum Kurzarbeitergeld für AN
Broschüre zum Kurzarbeitergeld für AG
Kurzarbeit im Bereich der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
16-seitige A6-Broschüre für Arbeitgeber mit allen Infos zu "Kurzarbeit und Qualifizierung"
Faltblatt Kurzarbeit und Qualifizierung
DIN lang Flyer mit vertiefenden Informationen für Arbeitgeber zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung"
[link=http://www.villingen-schwenningen.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_28862_ELnfxc>name=BVKA.doc]Muster BV Kurzarbeit[/link]
Was ist mit Mandatsträgern BR/PR und SchwbV bei Kurzarbeit> Kurzarbeit kontra Mandatsarbeit!
PS: Nochmals gerade auch weil zurzeit leider aktuell der Hinweis.
Sobald es im Betrieb/ Unternehmen betriebliche/ wirtschaftliche Schwierigkeiten/ Probleme gibt, wie z.B. Auftragswegbrüche/ Ausfälle mit möglichen entsprechenden Auswirkungen welche auch Arbeitsplätze von Schwerbehinderten/ Gleichgestellten betreffen können/könnten, ist der Sachverhalt des § 84 (1) ...betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis .... gegeben und daher der § 84 (1) zu beachten und anzuwenden. Spätestens aber wenn Kurzarbeit angemeldet/ beantragt wird. So wurde es auch gerade wieder aktuell von Franz Josef Duewell (vors. Richter des 9. BAG-Senates) im Experten-Chat vom 09.06.2009 bestätigt.