Kurzarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)

gsbv, Bayern, Thursday, 22.01.2009, 11:51 (vor 6480 Tagen)

Hallo liebes Forum,

zum Thema Kurzarbeit habe ich in meiner 10 jährigen Tätigkeit noch keine Berührung gehabt.

Heute erhalte ich vom BR eine Betriebsvereinbarung mit der Bitte diese zu prüfen und eine Stellungnahme schnellstmöglich abzugeben.

Ich versuche nun verschiedene Quellen anzuzapfen, mit der Bitte um Information, ob ich als GSBV auf "Dinge" für die sb's achten muß.

Bisher leider ohne Erfolg, mein Ansprechpartner im I-Amt ist zur Zeit nicht greifbar.

Bitte kann mir jemand dringend helfen. Der Beitrag über Krankgeld im Kurzarbeitsfall wurde leider nicht beantwortet.

Vielen Dank
GSBV

Kurzarbeit

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 22.01.2009, 12:01 (vor 6480 Tagen) @ gsbv

Hallo gsbv,

» Heute erhalte ich vom BR eine Betriebsvereinbarung mit der Bitte diese zu
» prüfen und eine Stellungnahme schnellstmöglich abzugeben.
Leider warst du (aus welchen Gründen auch immer) im Vorfeld nicht eingebunden.
Da bei euch das Thema aktuell ist, eilt es und du kannst somit noch Einfluss nehmen.

» Ich versuche nun verschiedene Quellen anzuzapfen, mit der Bitte um
» Information, ob ich als GSBV auf "Dinge" für die sb's achten muß.
Schwierig wenn man die BV nicht kennt einen Rat zu geben. Grundsätzlich darauf achten, dass keine Benachteiligung der sbM gegeben ist.
Ansonsten ist im Fall der Kurzarbeit ein sbM genau so zu betrachten wie jeder andere Mitarbeiter.

» Der Beitrag über Krankgeld im Kurzarbeitsfall wurde leider nicht beantwortet.
Dieser Satz hat nichts mit deiner Frage zu tun und ich kann im Forum keinen Beitrag von dir zu diesem Thema finden. :-(

PS: In deinem Betrieb gibt es eine starke Gewerkschaft. Auch diese kannst du zu genannten Themen zusätzlich "anzapfen".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kurzarbeit

hackenberger, Thursday, 22.01.2009, 12:09 (vor 6480 Tagen) @ gsbv

Hallo "GSBV",

auch ich hatte nie Berührung mit dem Thema "Kurzarbeit". Doch ich kann hier auch grundsätzlich keine Besonderheiten für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte erkennen.

Vielleicht nur folgende Punkte:

Die SchwbV sollte in den gesamten Prozess vollumfänglich eingebunden werden.

Ist die Kurzarbeit nicht vollschichtig geplant, also das z.B. statt 8 Std. "nur" 2-3 Std. täglich gearbeitet werden und dieses für mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte zu besonderen Härten führen, weil z.B. der Fahrdienst sehr erschwert würde, könnte man überlegen/ prüfen ob hier es Möglichkeiten gibt diese abzumildern.

Die Gewährung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit hat, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist, Vorrang. Dieses könnte ein Thema in den Gesprächen mit der AfA sein, so könnte man sofern Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit genommen werden soll/muss, versuchen hier den Zusatzurlaub mit Hinweis auf die aus Gründen der Behinderung wichtigen Möglichkeit der Erholung in der zweiten Jahreshälfte auszunehmen.

Gerade bei dem Thema "Kurzarbeit" (Geld) sollte man aber auch sensibel sein, nicht das durch gut gemeinte Forderungen der „Neidgedanke“ bei Nichtbehinderten entsteht.


Wichtig für Mandatsträger bzw. Aufgabenwahrnehmung als Mandatsträger (BR/SchwbV)

Auch für das betroffene Betriebsratsmitglied kann infolge der Kurzarbeit das Arbeitsentgelt gekürzt werden. Führt jedoch das Betriebsratsmitglied aus betriebsbedingten Gründen während der Kurzarbeitsperiode Betriebsratstätigkeiten aus, während die anderen Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten, hat es Anspruch auf seine übliche Vergütung ohne Mehrarbeitszuschlag. (20 Fußnote - 20 DKK-Wedde, § 37, Rdnr. 40)
Quelle: AiB 2009 _ Heft 2

Bedeutet: Mandatsarbeit unterbricht Kurzarbeit, weiter Kurzarbeit ist kein Verhinderungsgrund.

Hinweis: gleiches gilt für SchwbV

Kontextlinks:
[link=http://www.haufe.de/personal/newsDetails>newsID=1224658355.17]Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen[/link]
Tagesaktuelle Infos des BMAS zur Kurzarbeit
Checkliste Kurzarbeit
[link=http://www.br-wiki.de/index.php>purl=/index.html&page=Seite%3ACheckliste%26%23x3a%3B+Kurzarbeit+-+Betriebsvereinbarung]Checkliste Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung[/link]
Broschüre zum Kurzarbeitergeld für AN
Broschüre zum Kurzarbeitergeld für AG
Kurzarbeit im Bereich der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
16-seitige A6-Broschüre für Arbeitgeber mit allen Infos zu "Kurzarbeit und Qualifizierung"
Faltblatt Kurzarbeit und Qualifizierung
DIN lang Flyer mit vertiefenden Informationen für Arbeitgeber zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung"

[link=http://www.villingen-schwenningen.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_28862_ELnfxc>name=BVKA.doc]Muster BV Kurzarbeit[/link]
Was ist mit Mandatsträgern BR/PR und SchwbV bei Kurzarbeit> Kurzarbeit kontra Mandatsarbeit!

PS: Nochmals gerade auch weil zurzeit leider aktuell der Hinweis.
Sobald es im Betrieb/ Unternehmen betriebliche/ wirtschaftliche Schwierigkeiten/ Probleme gibt, wie z.B. Auftragswegbrüche/ Ausfälle mit möglichen entsprechenden Auswirkungen welche auch Arbeitsplätze von Schwerbehinderten/ Gleichgestellten betreffen können/könnten, ist der Sachverhalt des § 84 (1) ...betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis .... gegeben und daher der § 84 (1) zu beachten und anzuwenden. Spätestens aber wenn Kurzarbeit angemeldet/ beantragt wird. So wurde es auch gerade wieder aktuell von Franz Josef Duewell (vors. Richter des 9. BAG-Senates) im Experten-Chat vom 09.06.2009 bestätigt.

Kurzarbeit

gsbv, Bayern, Thursday, 22.01.2009, 12:38 (vor 6480 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Hans-Peter,

vielen Dank für die rasche Antwort,

» PS: In deinem Betrieb gibt es eine starke Gewerkschaft. Auch diese kannst
» du zu genannten Themen zusätzlich "anzapfen".

richtig ist, es gibt eine "starke" Gewerkschaft, die aber für mich zu nutzen, ist so ein Problem. Dies hier im Forum zu thematisieren ist zeitfüllend und ich möchte es auch nicht gerne tun.

Nur das eine, wie in vielen SBV habe auch ich ein Problem "menschlich und der "Macht" wegen" mit dem BR und dann in der Folge natürlich auch mit dem örtlichen Gewerkschaftsvertreter. Immer noch werden Schwerbehinderten-vertretungen als Gegner gesehen und nicht, so wie im GSB IX geschrieben, mit ihnen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Dies scheint ein Fremdwort für manche zu sein.

Danke
GSBV

Kurzarbeit

gsbv, Bayern, Thursday, 22.01.2009, 12:59 (vor 6480 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Ist die Kurzarbeit nicht vollschichtig geplant, also das z.B. statt 8 Std. "nur" 2-3 Std. täglich gearbeitet werden und dieses für mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte zu besonderen Härten führen, weil z.B. der Fahrdienst sehr erschwert würde, könnte man überlegen/prüfen ob hier es Möglichkeiten gibt diese abzumildern.

In der BV werden sehr allgemeine Themen wie das gekürzte Entgeld und Kurzarbeitergeld auf ein bestimmtes Niveau. Welche Mitarbeitergruppen von Kurzarbeit ausgeschlossen sind, z.b. Azubi, MA in gekündigtem Arbeitsverhältnis, MA in ATZ und weitere MA deren Anwesenheit erforderlich ist,in Abstimmung mit Werkleitung und BR.

In der anhängenden Protokollnotiz wird aber geschrieben:

Bereiche und erforderliche Zeiten des Arbeitsausfalls für die Montage ..... und .... werden wie folgt festgelegt:

_Betroffene Bereiche und Zeiten mit Arbeitsausfall.

Heißt das, dass, wenn es so geschehen kann wie Du in Deinem Beitrag es angedeutet hast, dass ich dann ggf. auch vereinbaren könnte, dass sb's, die z.B. von weit mit dem Werksbuss anreisen, gar nicht in die Kurzarbeit gehen und dafür in anderen Bereichen, in denen gearbeitet wird, temporär eingesetzt werden>

Was ist mit Mitarbeiter, die vor Eintritt der Kurzarbeit erkranken, werden die auch wie "normale" Mitarbeiter behandelt oder erhalten die Kurzarbeitergeld>

Danke
GSBV

Kurzarbeit

hackenberger, Thursday, 22.01.2009, 13:10 (vor 6480 Tagen) @ gsbv

Hallo "gsbv",

» Heißt das, dass, wenn es so geschehen kann wie Du in Deinem Beitrag es angedeutet hast, dass ich dann ggf. auch vereinbaren könnte, dass sb's, die z.B. von weit mit dem Werksbuss anreisen, gar nicht in die Kurzarbeit gehen und dafür in anderen Bereichen, in denen gearbeitet wird, temporär eingesetzt werden>
Ja, kann man versuchen, es besteht aber kein Rechtsanspruch hierauf.
Aber bitte auch meinen Hinweis, sensibel mit solchen Themen umgehen (Neidfaktor) beachten.

» Was ist mit Mitarbeiter, die vor Eintritt der Kurzarbeit erkranken, werden die auch wie "normale" Mitarbeiter behandelt oder erhalten die Kurzarbeitergeld>
AN welche in der Zeit von Kurzarbeit AU werden, erhalten Krankengeld in Höhe des KUG. Er wird also so gestellt als ob er nicht erkrankt wäre. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip ( § 4 Abs. 3 EFZG ). Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeitern.

Kontextlinks:
Checkliste_Kurzarbeit
www.stuttgart.ihk24.de
[link=http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py>Gericht=ha&nr=1782]Urteil: Resturlaub statt Kurzarbeit>[/link]
[link=http://www.arbeitsrecht-management.de/index.php>id=13&backPID=14&tt_news=155]www.arbeitsrecht-management.de[/link]
Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld
Qualifizierung während der Kurzarbeit wird gefördert
Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen

Information der Arbeitsagentur:
Broschüre: Informationen für Arbeitgeber zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung
Flyer: Kurzarbeit und Qualifizierung - Das Rettungspaket für kleine und mittlere Betriebe

Kurzarbeit

hackenberger, Wednesday, 28.01.2009, 15:45 (vor 6474 Tagen) @ gsbv

Hallo Koll.,

folgende Info möchte ich euch bezgl. des Thema Kurzarbeit noch bekannt geben.


1. Mandatsträger (BR/PR/ SchwbV) können aus der Kurzarbeit herausgenommen werden. Dieses ist auch begründbar, denn auch in der Kurzarbeit können ja Aufgaben als Mandatsträger anstehen. Die Herausnahme kann sich dann aber ausschließlich auf die Zeit für Mandatsaufgaben beschränken. Dieses wird dann ggf. zu beachten sein, wenn eine SchwbV nicht voll freigestellt ist. Näheres wäre dann immer mit der zuständigen AfA zu besprechen/ klären.

2. Mit dem 2. Konjunkturpaket, welches zurzeit im Kabinett behandelt wird, werden die KUG-Regelungen weiter erleichtert. Man kann dann ohne das Problem der Untergrenze der betroffenen AN auch Spezialisten oder sonst dringend benötigte AN (z.B. Monteure) aus der Kurzarbeit herausnehmen. Sie dürfen dann sogar Mehrarbeit machen. Auch die Notwendigkeit vorher Urlaub/ Zeitguthaben zu nehmen soll entfallen.

Allgemeiner Hinweis zu diesem Thema:

Bitte bei diesem Thema aber auch immer daran denken, wie es bei den Koll., den Wählern ankommt. Also, bitte im eigenen Interesse dieses immer sensibel behandeln, da Koll. sich fragen können, warum muss ich Kurzarbeiten (Gehaltseinbußen, Solidarität ist das Schlagwort) und meine Vertretung, die Vertrauensperson nicht. Dieses vor allem wenn die VPSchwb nicht voll freigestellt ist und nur "wenige" Schwerbehinderte zu betreuen hat, also der notwenige Zeitaufwand nicht die größeren Teil der Wochenarbeitszeit betrifft.


Übrigens: Auch der Betriebsrat Kurzarbeitergeld beantragen (Initiativrecht) sofern der AG sich hier sperrt und der BR es aber für notwendig ansieht.

Kurzarbeit

hackenberger, Wednesday, 04.02.2009, 11:22 (vor 6467 Tagen) @ hackenberger

Hallo Koll.,

Konjunkturpaket II: Bundeskabinett beschließt Förderung von Kurzarbeit
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Bitte auch die am Ende dieses Webartikels enthaltenden weiteren Links beachten.

weitere Kontextlinks mit weiterführenden Links!
Konjunkturpakete - die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Kurzarbeit in der Berufsausbildung
Kurzarbeit: Begriffserklärung, Zweck und Rechtsgrundlage

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8585]Weitere Forumsbeiträge zu diesem Thema.[/link]

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